Einbruch

Einbruch: Definition, Arten und Schutzmaßnahmen

Ein Einbruch liegt vor, wenn jemand widerrechtlich in ein Gebäude, einen Raum oder ein befriedetes Besitztum eindringt, meist mit dem Ziel, dort eine Straftat zu begehen – typischerweise Diebstahl.
Ein Einbruch setzt dabei häufig eine Überwindung von Schutzvorrichtungen wie Türen, Fenstern oder Schlössern voraus.

Relevante Straftatbestände sind insbesondere:

  • § 123 StGB – Hausfriedensbruch
  • § 242 StGB – Diebstahl
  • § 243 StGB – Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Einbruchdiebstahl)
  • § 244 StGB – Wohnungseinbruchdiebstahl, Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl

Strafrechtliche Einordnung von Einbruch

GesetzKernaussageStrafrahmen
§ 123 StGB (Hausfriedensbruch)Unbefugtes Eindringen in Wohnungen, Büros etc.Bis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
§ 243 StGB (Besonders schwerer Diebstahl)Einbruch durch Aufbrechen oder Eindringen mit Werkzeugen3 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe
§ 244 StGB (Wohnungseinbruchdiebstahl)Einbruch in dauerhaft genutzte Privatwohnungen1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe

Der Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 Abs. 4 StGB) wird besonders schwer bestraft, weil er das Sicherheitsgefühl im eigenen Zuhause massiv beeinträchtigt.


Aktuelle Lage laut PKS 2024

  • 78.436 Fälle von Wohnungseinbruchdiebstahl 2024 (leichter Anstieg gegenüber 2023).
  • 340,6 Millionen Euro Schaden durch Diebesgut in einem Jahr.
  • 45,7 % der Einbrüche blieben beim Versuch stecken – oft dank Sicherungstechnik.
  • Die Aufklärungsquote liegt nur bei 15,3 % – ein Hinweis auf die hohe Herausforderung der Strafverfolgung.

Typische Vorgehensweisen bei Einbrüchen

  • Tagsüber während Arbeits-, Schul- oder Einkaufszeiten.
  • Eindringen durch ungesicherte Fenster, Balkon- oder Terrassentüren.
  • Gelegenheitstäter und professionelle Banden nutzen oft einfache Werkzeuge (z. B. Schraubendreher).

Hauptziel: Schnelles Eindringen und rasches Durchsuchen von Wohnungen nach Bargeld, Schmuck, Elektronik oder anderen leicht transportierbaren Wertsachen.


Wie schützen Sie sich effektiv vor Einbruch?

MaßnahmeWirkung
Türen und Fenster immer vollständig verschließenErschwert das schnelle Eindringen
Mechanische Zusatzsicherungen an Türen und FensternErhöhen den Zeitaufwand für Täter deutlich
EinbruchmeldeanlagenFrühwarnsysteme bei Eindringversuchen
Gute Außenbeleuchtung (z. B. Bewegungsmelder)Täter werden abgeschreckt
Anwesenheit vortäuschen bei Abwesenheit (z. B. Zeitschaltuhren)reduziert Tatgelegenheiten
Wachsamer NachbarschaftskontaktFrühzeitiges Erkennen verdächtiger Aktivitäten
Schlüsselverlust ernst nehmen: sofort Schließzylinder tauschenZugang durch unbefugte Personen verhindern

💡 Tipp: Weitere ausführliche Hinweise bietet die Kampagne K-EINBRUCH der deutschen Polizei.


Wertgegenstände sichern und dokumentieren

  • Erstellen Sie eine Wertgegenstandsliste.
  • Fotografieren Sie wertvolle Objekte und notieren Sie Seriennummern.
  • Lagern Sie besonders wertvolle Dokumente und Gegenstände in gesicherten Bereichen (z. B. Tresor, Bankschließfach).

Im Falle eines Einbruchs helfen diese Maßnahmen sowohl der Polizei als auch der Versicherung erheblich bei der Schadensregulierung.


Fazit: Einbruch ist vermeidbar!

  • Der Schutz vor Einbruch beginnt bereits bei kleinen Verhaltensänderungen und gezielten Sicherungsmaßnahmen.
  • Gerade Gelegenheitstäter lassen sich durch robuste Technik und aufmerksames Verhalten abschrecken.
  • Investieren Sie jetzt in die Sicherheit, bevor es zu spät ist.

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__124.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__243.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__244.html

https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2024/AusgewaehlteInformationenBund/AusgewaehlteInformationenBund.html

www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/241025_TagdesEinbruchschutzes.html

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/einbruch

https://shop.vds.de/publikation/vds-2333

https://vds.de/fileadmin/Website_Content_Images/VdS_Publikationen/vds_2333_web.pdf