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Einbruch: Definition, Arten und Schutzmaßnahmen
Ein Einbruch liegt vor, wenn jemand widerrechtlich in ein Gebäude, einen Raum oder ein befriedetes Besitztum eindringt, meist mit dem Ziel, dort eine Straftat zu begehen – typischerweise Diebstahl.
Ein Einbruch setzt dabei häufig eine Überwindung von Schutzvorrichtungen wie Türen, Fenstern oder Schlössern voraus.
Relevante Straftatbestände sind insbesondere:
- § 123 StGB – Hausfriedensbruch
- § 242 StGB – Diebstahl
- § 243 StGB – Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Einbruchdiebstahl)
- § 244 StGB – Wohnungseinbruchdiebstahl, Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl
Strafrechtliche Einordnung von Einbruch
Gesetz | Kernaussage | Strafrahmen |
---|---|---|
§ 123 StGB (Hausfriedensbruch) | Unbefugtes Eindringen in Wohnungen, Büros etc. | Bis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
§ 243 StGB (Besonders schwerer Diebstahl) | Einbruch durch Aufbrechen oder Eindringen mit Werkzeugen | 3 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe |
§ 244 StGB (Wohnungseinbruchdiebstahl) | Einbruch in dauerhaft genutzte Privatwohnungen | 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe |
Der Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 Abs. 4 StGB) wird besonders schwer bestraft, weil er das Sicherheitsgefühl im eigenen Zuhause massiv beeinträchtigt.
Aktuelle Lage laut PKS 2024
- 78.436 Fälle von Wohnungseinbruchdiebstahl 2024 (leichter Anstieg gegenüber 2023).
- 340,6 Millionen Euro Schaden durch Diebesgut in einem Jahr.
- 45,7 % der Einbrüche blieben beim Versuch stecken – oft dank Sicherungstechnik.
- Die Aufklärungsquote liegt nur bei 15,3 % – ein Hinweis auf die hohe Herausforderung der Strafverfolgung.
Typische Vorgehensweisen bei Einbrüchen
- Tagsüber während Arbeits-, Schul- oder Einkaufszeiten.
- Eindringen durch ungesicherte Fenster, Balkon- oder Terrassentüren.
- Gelegenheitstäter und professionelle Banden nutzen oft einfache Werkzeuge (z. B. Schraubendreher).
Hauptziel: Schnelles Eindringen und rasches Durchsuchen von Wohnungen nach Bargeld, Schmuck, Elektronik oder anderen leicht transportierbaren Wertsachen.
Wie schützen Sie sich effektiv vor Einbruch?
Maßnahme | Wirkung |
---|---|
Türen und Fenster immer vollständig verschließen | Erschwert das schnelle Eindringen |
Mechanische Zusatzsicherungen an Türen und Fenstern | Erhöhen den Zeitaufwand für Täter deutlich |
Einbruchmeldeanlagen | Frühwarnsysteme bei Eindringversuchen |
Gute Außenbeleuchtung (z. B. Bewegungsmelder) | Täter werden abgeschreckt |
Anwesenheit vortäuschen bei Abwesenheit (z. B. Zeitschaltuhren) | reduziert Tatgelegenheiten |
Wachsamer Nachbarschaftskontakt | Frühzeitiges Erkennen verdächtiger Aktivitäten |
Schlüsselverlust ernst nehmen: sofort Schließzylinder tauschen | Zugang durch unbefugte Personen verhindern |
💡 Tipp: Weitere ausführliche Hinweise bietet die Kampagne K-EINBRUCH der deutschen Polizei.
Wertgegenstände sichern und dokumentieren
- Erstellen Sie eine Wertgegenstandsliste.
- Fotografieren Sie wertvolle Objekte und notieren Sie Seriennummern.
- Lagern Sie besonders wertvolle Dokumente und Gegenstände in gesicherten Bereichen (z. B. Tresor, Bankschließfach).
Im Falle eines Einbruchs helfen diese Maßnahmen sowohl der Polizei als auch der Versicherung erheblich bei der Schadensregulierung.
Fazit: Einbruch ist vermeidbar!
- Der Schutz vor Einbruch beginnt bereits bei kleinen Verhaltensänderungen und gezielten Sicherungsmaßnahmen.
- Gerade Gelegenheitstäter lassen sich durch robuste Technik und aufmerksames Verhalten abschrecken.
- Investieren Sie jetzt in die Sicherheit, bevor es zu spät ist.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__124.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__243.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__244.html
www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/241025_TagdesEinbruchschutzes.html
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/einbruch
https://shop.vds.de/publikation/vds-2333
https://vds.de/fileadmin/Website_Content_Images/VdS_Publikationen/vds_2333_web.pdf