Contents
- § 246 StGB – Unterschlagung: Definition, Arten und Schutzmaßnahmen
- Was ist Unterschlagung?
- Strafrahmen bei Unterschlagung
- Beispiele für Unterschlagung
- Unterschied zwischen Unterschlagung und Diebstahl
- Unterschlagung im Unternehmenskontext
- Schutzmaßnahmen gegen Unterschlagung
- Folgen für Täter
- Warum Prävention bei Unterschlagung entscheidend ist
§ 246 StGB – Unterschlagung: Definition, Arten und Schutzmaßnahmen
Die Unterschlagung ist eines der wichtigsten Vermögensdelikte im deutschen Strafrecht und stellt für Unternehmen, Banken und Privatpersonen ein erhebliches Risiko dar.
In diesem Artikel erfahren Sie, was genau unter Unterschlagung verstanden wird, welche Strafen drohen, welche typischen Beispiele es gibt und wie effektive Präventionsmaßnahmen aussehen können.
Was ist Unterschlagung?
Die Unterschlagung ist in § 246 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Demnach begeht eine Person Unterschlagung, wenn sie sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet, ohne dass ein Gewahrsamsbruch (wie beim Diebstahl) stattfindet.
Wichtig: Die Sache befindet sich bereits im Besitz oder Gewahrsam des Täters, wird aber anschließend rechtswidrig behalten oder verwendet.
Strafrahmen bei Unterschlagung
- Grundfall:
➔ Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. - Qualifizierter Fall (anvertraute Sache):
➔ Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. - Versuch der Unterschlagung:
➔ Ebenfalls strafbar.
Beispiele für Unterschlagung
- Ein Mitarbeiter eines Unternehmens behält dem Arbeitgeber übergebene Gelder ein.
- Ein Bankangestellter zweigt Kundengelder auf ein privates Konto ab.
- Ein Finder eines hochwertigen Smartphones meldet den Fund nicht und nutzt das Gerät selbst.
- Ein Vermieter behält trotz Verpflichtung eine Kaution ein.
Unterschied zwischen Unterschlagung und Diebstahl
Merkmal | Unterschlagung | Diebstahl |
---|---|---|
Besitzverhältnis | Täter hat bereits Besitz oder Gewahrsam | Täter verschafft sich erst Besitz |
Handlung | Rechtswidrige Aneignung | Wegnahme gegen den Willen des Eigentümers |
Typische Konstellation | Treuhänderische Überlassung | Entwendung fremder Sachen |
Unterschlagung im Unternehmenskontext
Unternehmen, Kreditinstitute und Finanzdienstleister sind besonders gefährdet:
- Kundengelder oder Firmenmittel werden von Mitarbeitenden unterschlagen.
- Wertgegenstände oder Datenträger werden rechtswidrig behalten oder veräußert.
- Treuhandverhältnisse werden missbraucht.
Unterschlagung verursacht nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch erhebliche Reputationsschäden und kann aufsichtsrechtliche Konsequenzen (z. B. durch BaFin oder EZB) nach sich ziehen.
Schutzmaßnahmen gegen Unterschlagung
Maßnahme | Ziel |
---|---|
Einführung von Vier-Augen-Prinzipien | Verhinderung von Einzelzugriffen auf Werte |
Strikte Dokumentation von Werttransaktionen | Transparenz und Kontrolle |
Zugriffsbeschränkungen auf Vermögenswerte und Daten | Schutz sensibler Ressourcen |
Schulung der Mitarbeitenden | Sensibilisierung für Vermögensdelikte |
Hinweisgebersysteme | Frühzeitige Aufdeckung von Unterschlagungsfällen |
Folgen für Täter
Neben strafrechtlichen Konsequenzen (Freiheits- oder Geldstrafe) drohen:
- Zivilrechtliche Schadensersatzforderungen
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen (z. B. fristlose Kündigung)
- Reputationsschäden im beruflichen Umfeld
Warum Prävention bei Unterschlagung entscheidend ist
- Die Unterschlagung ist ein häufig unterschätztes Risiko, insbesondere im Bereich der Vermögensverwaltung und Kundenbetreuung.
- Durch geeignete Präventions- und Kontrollmaßnahmen lassen sich Schäden und Reputationsverluste nachhaltig vermeiden.
- Eine starke Compliance-Kultur schützt Unternehmen und Organisationen wirkungsvoll vor internen Vermögensdelikten.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__246.html