Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung – Risiken, Pflichten und Schutzmaßnahmen im Finanzsektor

Was ist Steuerhinterziehung?

Steuerhinterziehung ist eine der zentralen Steuerstraftaten nach § 370 Abgabenordnung (AO). Sie liegt vor, wenn steuerlich erhebliche Tatsachen absichtlich falsch oder unvollständig gegenüber den Finanzbehörden angegeben, verschwiegen oder Belege manipuliert werden – mit dem Ziel, Steuern zu verkürzen oder unberechtigte Steuervorteile zu erlangen.

In besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO) drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Diese sind typischerweise gegeben bei großem Ausmaß, bandenmäßiger Begehung, Missbrauch von Amtsträgerstellung oder Nutzung von Briefkastenfirmen/Drittstaat-Gesellschaften zur Verschleierung.


Bedeutung für Kreditinstitute und Finanzdienstleister

Als Täter im Sinne der AO

Kreditinstitute können selbst zum Täter von Steuerstraftaten werden, etwa durch:

  • Nichtabführung der Kapitalertragsteuer
  • Fehlende Anzeige von Auslandsbeziehungen (§ 138 AO)
  • Manipulation bei steuerrelevanten Erträgen, Gebühren oder Boni
  • Begünstigung von Kunden bei Steuerhinterziehung durch unzureichende Kontrolle oder Verschleierungshandlungen

Als Mitwirkungspflichtiger und Datenlieferant

Banken und Finanzdienstleister unterliegen einer Vielzahl von steuerrechtlichen Mitwirkungspflichten, z. B.:

  • Kontrollmitteilungen
  • Anzeigepflichten nach § 138 AO
  • Zinsinformationsaustausch (DAC6, CRS, FATCA)
  • Meldepflicht bei Verdacht auf Steuerhinterziehung im Rahmen von Geldwäscheprävention

Ein Versäumnis bei der Erfüllung dieser Pflichten kann ebenfalls zu einer Haftung oder sogar Strafbarkeit des Instituts führen.


Schutzmaßnahmen nach § 25h KWG

Da Steuerhinterziehung eine „sonstige strafbare Handlung“ im Sinne des § 25h Abs. 1 KWG darstellt, sind Institute verpflichtet, ein wirksames Risikomanagement zur Verhinderung solcher Straftaten zu betreiben.

Dazu gehören:

  • Gefährdungsanalyse mit Fokus auf steuerliche Risiken
  • Sorgfaltspflichten im Kundenannahmeprozess (z. B. KYC, wirtschaftlich Berechtigter)
  • Erkennung typischer Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung (z. B. Offshore-Strukturen, Geldflüsse in Steueroasen)
  • Zusammenarbeit mit Geldwäschebeauftragten und Steuerabteilung
  • Schulungen für Mitarbeiter zur Sensibilisierung

Typische Fallkonstellationen

  • Verschleierung von Einkünften durch komplexe Firmengeflechte
  • Kunden, die betrügerisch Kapitalertragsteuer umgehen
  • Mitarbeitende, die steuerpflichtige Sonderzahlungen nicht korrekt melden
  • Nutzung von Drittstaat-Gesellschaften zur Verschiebung von Steuerpflichten

Fazit: Steuerhinterziehung ist ein Kontrollversagen – und ein Reputationsrisiko

Kreditinstitute und Finanzdienstleister tragen eine doppelte Verantwortung: Sie müssen eigene steuerliche Pflichten einhalten und dürfen nicht zum Werkzeug von Steuerhinterziehern werden. Die Anforderungen aus dem Steuerrecht, dem Geldwäschegesetz und dem KWG greifen dabei eng ineinander.

Eine integrierte Risikoanalyse, abgestimmte Prozesse und Schulungen schützen nicht nur das Institut selbst – sondern sind auch Voraussetzung für das Vertrauen von Kunden, Investoren und Aufsichtsbehörden.