Sachbeschädigung

Sachbeschädigung: Definition, Arten und Schutzmaßnahmen

Sachbeschädigung ist eine strafbare Handlung gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB). Sie liegt vor, wenn eine Person:

  • eine fremde Sache beschädigt oder zerstört oder
  • das Erscheinungsbild einer fremden Sache ohne Erlaubnis, nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Beispiele für Sachbeschädigung sind:

  • Zerkratzen eines Autos
  • Einschlagen von Fensterscheiben
  • Graffiti an Hauswänden
  • Zerstören von Mobiliar oder Firmeneigentum

Auch der Versuch einer Sachbeschädigung ist gemäß § 303 Abs. 3 StGB strafbar.


Strafrahmen bei Sachbeschädigung

Art der SachbeschädigungStrafmaß
Grundtatbestand (§ 303 StGB)Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe
Schwerere Fälle (z. B. gemeinschädliche Sachbeschädigung, § 304 StGB)Höhere Strafen möglich
Versuch der SachbeschädigungEbenfalls strafbar

Die Strafverfolgung erfolgt in der Regel nur auf Antrag des Geschädigten, es sei denn, es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.


Sachbeschädigung in Deutschland: Aktuelle Lage 2024

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 2024:

  • 557.309 Fälle von Sachbeschädigung registriert (leichter Anstieg gegenüber 2023).
  • Die Aufklärungsquote sank auf 24,5 %.
  • Überproportional häufig Tatverdächtige: Männliche Jugendliche und junge Erwachsene.
  • Besonders betroffen:
    ➔ Private Haushalte,
    ➔ Unternehmen,
    ➔ Kreditinstitute,
    ➔ Öffentliche Einrichtungen.

Die Mehrheit der Fälle betrifft klassische Vandalismusschäden an Gebäuden, Fahrzeugen oder Infrastruktur.


Typische Ziele von Sachbeschädigung

BereichBeispiele
Gewerbe und HandelLadeneinrichtungen, Schaufenster, Firmenfahrzeuge
KreditinstituteGeldautomaten, SB-Terminals, Eingangsbereiche

Schutzmaßnahmen gegen Sachbeschädigung

MaßnahmeWirkung
Installation von ÜberwachungskamerasAbschreckung und Beweissicherung
Beleuchtung öffentlicher und privater FlächenReduziert Tatgelegenheiten
Mechanische Schutzmaßnahmen (z. B. Panzerglas, stabile Türen)Erschweren Vandalismus
Zutrittskontrollen bei sensiblen BereichenErhöhen Sicherheit
Sensibilisierung der Mitarbeitenden und AnwohnerFrühzeitiges Erkennen von Gefahren
Kooperation mit SicherheitsdienstenVerstärkte Prävention und schnellere Reaktion

Kreditinstitute als Zielscheibe

Banken und Finanzdienstleister sind besonders betroffen:

  • Geldautomaten (ATMs) werden häufig beschädigt oder zerstört.
  • Filialen sind Ziele von politisch motivierten Farbanschlägen oder Vandalismus.
  • Dienstfahrzeuge und Schließsysteme werden mutwillig beschädigt.

Proaktive Sicherheitskonzepte sind hier unerlässlich, um Schäden und Reputationsverluste zu vermeiden.


Zivilrechtliche Folgen bei Sachbeschädigung

Neben strafrechtlichen Konsequenzen können Täter auch zivilrechtlich in Anspruch genommen werden:

  • Schadensersatz (Wiederherstellungskosten, Wertminderung)
  • Schmerzensgeld bei immateriellen Schäden (z. B. Verlust der Nutzungsmöglichkeit)
  • Haftpflichtansprüche gegenüber Minderjährigen über deren Eltern

Wachsamkeit und Prävention zahlen sich aus

  • Sachbeschädigung bleibt ein konstantes Risiko für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Stellen.
  • Durch gezielte Schutzmaßnahmen lassen sich Schäden oft verhindern oder minimieren.
  • Eine konsequente Strafverfolgung und Sensibilisierung helfen, Sachbeschädigung wirksam einzudämmen.

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html

https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2024/AusgewaehlteInformationenBund/AusgewaehlteInformationenBund.html