Prozesse im Geschäftsverkehr

Prozesse im Geschäftsverkehr – Schutzmaßnahmen gegen strafbare Handlungen

Effiziente und sichere Prozesse im Geschäftsverkehr sind eine entscheidende Grundlage, um Kreditinstitute und Finanzdienstleister vor strafbaren Handlungen von innen und außen zu schützen. Prävention, Aufdeckung und Reaktion auf Risiken müssen hierbei in jedem einzelnen Verfahrensschritt konsequent umgesetzt werden.

Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten internen Sicherungsmaßnahmen im Detail:


1. Sparbuchverfügungen nur mit Buchvorlage/PIN

  • Prävention: Keine Auszahlung ohne Vorlage des Originals oder Eingabe der PIN.
  • Detektion: Prüfung der Echtheit der Sparbuchdokumente.
  • Reaktion: Sperrung bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch.

2. Strenge (Bonitäts-)Prüfungskriterien bei Kreditvergabe

  • Prävention: Vergabe nur bei nachgewiesener Zahlungsfähigkeit.
  • Detektion: Identifikation von Auffälligkeiten oder Täuschungen.
  • Reaktion: Ablehnung oder Rückabwicklung bei Betrugsverdacht.

3. Strenge Prüfungskriterien bzgl. kreditrelevanter Unterlagen

  • Prävention: Echtheitsprüfung von Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheiden etc.
  • Detektion: Identifizierung von Fälschungen und Manipulationen.
  • Reaktion: Anzeige und Dokumentation von Fälschungsversuchen.

4. Scheckbuchung über Zwischenkonten, Gutschrift valutengerecht

  • Prävention: Vermeidung unberechtigter Sofortgutschriften.
  • Detektion: Kontrolle der Buchungsvorgänge auf Zwischenkonten.
  • Reaktion: Rückbuchung bei Scheckplatzer.

5. Eidesstattliche Versicherung (E.V.) bei Scheckeinreichungen zugunsten von Konten

  • Prävention: Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe der Scheckherkunft.
  • Detektion: Aufdeckung gefälschter oder gestohlener Schecks.
  • Reaktion: Einleitung rechtlicher Schritte bei Falschangaben.

6. Gutschrift ausländischer Schecks erst nach Bezahlt-Meldung

  • Prävention: Minimierung von Verlusten durch nicht eingelöste Auslandsschecks.
  • Detektion: Verhinderung von Kreditgewährungen auf ungedeckte Schecks.
  • Reaktion: Rückgabe und Aufhebung bei Nichtzahlung.

7. Keine Auslage von Blanko-Überweisungsformularen

  • Prävention: Verhinderung von Missbrauch durch Unbefugte.
  • Detektion: Kontrolle auf unautorisierte Verwendungen.
  • Reaktion: Meldung und Sicherstellung verdächtiger Formulare.

8. Strenge Unterschriftsprüfung auf Überweisungsträgern

  • Prävention: Vermeidung von gefälschten Zahlungsanweisungen.
  • Detektion: Schulung der Mitarbeiter auf Unterschriftenabweichungen.
  • Reaktion: Rückruf bei Unstimmigkeiten.

9. Rückbestätigung (telefonisch) beim Kunden ab bestimmter Betragsgrenze bei Überweisungen

  • Prävention: Schutz vor unautorisierten Großüberweisungen.
  • Detektion: Aufdecken von Betrugsversuchen durch Plausibilitätsprüfung.
  • Reaktion: Stopp und Sperrung bei Bestätigungsproblemen.

10. Strenge (Bonitäts-)Prüfungskriterien bei Kartenvergabe (EC/Kreditkarten)

  • Prävention: Karten nur an zuverlässige Kunden vergeben.
  • Detektion: Überwachung auf Bonitätsverschlechterungen.
  • Reaktion: Kartensperrung bei Zahlungsausfällen.

11. Lastschriftverfahren nur mit Einreichervertrag

  • Prävention: Rechtssicherheit bei Lastschrifteinzügen.
  • Detektion: Prüfung der Einreicherverträge auf Aktualität.
  • Reaktion: Vertragskündigung bei Vertragsverletzungen.

12. Lastschriftverfahren nur für Kunden mit guter Bonität

  • Prävention: Reduzierung von Zahlungsausfällen.
  • Detektion: Monitoring von Zahlungseingängen.
  • Reaktion: Ausschluss von Risikokunden.

13. Lastschriftverfahren nur bei geschäftlicher Notwendigkeit des Kunden

  • Prävention: Verhinderung missbräuchlicher Nutzung des Verfahrens.
  • Detektion: Prüfung der Nutzungsmuster.
  • Reaktion: Vertragsbeendigung bei Fehlverhalten.

14. Einhaltung der vereinbarten Verschlüsselungen von Telexen im Interbankenverkehr

  • Prävention: Schutz sensibler Daten im elektronischen Zahlungsverkehr.
  • Detektion: Überwachung der Kommunikationssicherheit.
  • Reaktion: Melden und Abschalten bei Sicherheitslücken.

15. iTAN-/HBCI-Chipkarten-/SMS-TAN-/Chip-TAN-Verfahren beim Onlinebanking

  • Prävention: Absicherung der Kunden-Authentifizierung.
  • Detektion: Erkennung von Manipulationsversuchen.
  • Reaktion: Sperrung und Neuausstellung bei Missbrauch.

16. Betragsobergrenze für Online-Verfügungen pro Tag

  • Prävention: Begrenzung der Schadenshöhe bei Kontoübergriffen.
  • Detektion: Überwachung auf ungewöhnlich hohe Verfügungen.
  • Reaktion: Alarme und Kontensperrung bei Auffälligkeiten.

17. Betragsobergrenze für Barauszahlungen am Geldautomaten pro Tag

  • Prävention: Schutz vor massiven Abhebungen bei Kartenmissbrauch.
  • Detektion: Automatische Meldung ungewöhnlicher Aktivitäten.
  • Reaktion: Kartensperrung und Kundenbenachrichtigung.

18. Betragsobergrenze für Bareinzahlungen am Geldautomaten pro Tag

  • Prävention: Erschwerung von Geldwäscheaktivitäten.
  • Detektion: Monitoring auffälliger Bareinzahlungen.
  • Reaktion: Verdachtsmeldungen gemäß GwG.

19. Identifizierungspflicht bei Bareinzahlungen/Finanztransfergeschäft ab bestimmten Betrag

  • Prävention: Erfüllung gesetzlicher Anforderungen zur Geldwäscheprävention.
  • Detektion: Erhebung und Dokumentation der Identität.
  • Reaktion: Meldung auffälliger Transaktionen an die FIU.

Fazit

Durch streng regulierte und überwachte Prozesse im Geschäftsverkehr können Kreditinstitute und Finanzdienstleister ihre Angriffsflächen entscheidend reduzieren und gleichzeitig ihrer Verantwortung im Bereich der Prävention, Detektion und Reaktion auf strafbare Handlungen gerecht werden.