Krisenmanagement bei strafbaren Handlungen

Krisenmanagement bei strafbaren Handlungen: Notfallpläne, Sofortmaßnahmen und Prävention

Warum Krisenmanagement bei strafbaren Handlungen essenziell ist

Ein effektives Krisenmanagement ist ein zentrales Element der institutsinternen Sicherungssysteme gemäß §§ 25a und 25h KWG. Besonders bei betrügerischen Handlungen wie Korruption, Erpressung, Insiderhandel oder Datendiebstahl ist schnelles, strukturiertes Handeln gefragt. Fehlerhafte oder verspätete Reaktionen können zu massiven Reputationsschäden führen – oft gravierender als der finanzielle Erstschaden selbst.


Notfall- und Krisenreaktionsplan: Strukturierte Handlungsfähigkeit im Ernstfall

Der Notfall- und Krisenreaktionsplan dient der systematischen Abarbeitung aller relevanten Schritte nach dem Eintritt eines Schadensfalls. Er legt klare Verantwortlichkeiten, Abläufe und Kommunikationswege fest. Ziel ist es, Beweise zu sichern, Vermögensschäden zu begrenzen, Reputationsverluste zu verhindern und die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicherzustellen. Besonders wichtig sind:

  • De-/Eskalationsstrategien
  • Verbindliche Arbeitsanweisungen
  • Schnelle Aktivierung des Krisenteams

Krisenreaktionsmanagement: Aufrechterhaltung & Eindämmung

Das oberste Ziel: Der Notfall darf nicht zur Krise werden. Ein funktionierender Reaktionsplan stellt die Geschäftsfortführung sicher und enthält:

  • Sofortmaßnahmen wie Freistellung, Beweissicherung, Kommunikationsmaßnahmen
  • Mittelfriststrategien zur Vermögensrückgewinnung und Aufarbeitung
  • Anpassung des Kontrollumfelds zur Vermeidung zukünftiger Vorfälle

Die Maßnahmen müssen dabei stets aktualisiert und auf die jeweilige Bedrohungslage angepasst werden.


Organisatorische Elemente: Gremium, Zuständigkeiten, 1-1-1-1-Aktionsschema

Die organisatorische Grundlage bildet ein zentrales Krisengremium, z. B. als „Task Force Betrug“ oder „Ad-hoc-Ausschuss“. Mitglieder sind typischerweise:

  • Geldwäschebeauftragte/r
  • Leiter/in Interne Revision, Recht, Kommunikation, Personal
  • Bei Bedarf: Datenschutz, Vorstand, externe Berater

Empfohlene Struktur (1-1-1-1-Schema):

ZeitraumMaßnahmen (Auswahl)
Tag 1Gremiumsaktivierung, Freistellung, Beweissicherung, Vorstandsinformation
Woche 1Untersuchung starten, interne Kommunikation, arbeitsrechtliche Maßnahmen
Monat 1Rückgewinnung, rechtliche Bewertung, Steuer- und Bilanzprüfung
Quartal 1Analyse der Ursachen, Präventionsanpassungen, Risikobewertung

Beispielhafte Krisenszenarien mit Maßnahmen

Basierend auf typischen Gefährdungslagen ergeben sich folgende praxisnahe Szenarien:

Korruption

  • Risiko: Hohes Reputationsrisiko, häufig große Netzwerke
  • Sofortmaßnahmen: Vollmachtsentzug, Strafanzeige, Asset Tracing
  • Prävention: Compliance-Richtlinien, Vergabekontrollen, Hinweisgebersystem

Erpressung

  • Risiko: Offenlegung sensibler Daten durch Mitarbeiter oder Dritte
  • Sofortmaßnahmen: Kooperation mit Ermittlungsbehörden
  • Prävention: Gebäudesicherheit, Zugriffsbeschränkungen, Clean Desk Policy

Insiderhandel

  • Risiko: Vertrauenverlust, Aufsichtsverfahren
  • Sofortmaßnahmen: Analyse von Mitarbeiterkonten, arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • Prävention: Sprachaufzeichnung, Funktionstrennung, Chinese Walls

Datendiebstahl

  • Risiko: Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gefährdet
  • Sofortmaßnahmen: Beweissicherung, Vermögensschutz
  • Prävention: IT-Kontrollen, Verschlussregelungen, Need-to-know-Prinzip

Weitere vorbeugende Maßnahmen: Wissen aufbauen, Krisen vermeiden

Ein modernes Krisenmanagement beginnt lange vor dem Notfall:

  • Monitoring externer Krisenthemen: Politik, Medien, Markttrends
  • Analyse realer Betrugsfälle: intern und extern
  • Informationspflichten für Fachbereiche: an zentrale Stelle für Betrugs- und Geldwäscheprävention
  • Zentrale Wissensdatenbank: Fallanalysen, Frühindikatoren, Lessons Learned

Diese Maßnahmen fördern die Resilienz des Instituts und stärken die Risikoerkennung deutlich.


Schnelle Reaktion im Ernstfall

Ein wirksames Krisenmanagement ist kein einmaliges Dokument, sondern ein dynamisches System. Nur wer systematisch plant, organisiert, präventiv arbeitet und im Ernstfall schnell reagiert, kann strafbare Handlungen effektiv begrenzen und seine Organisation schützen.

Quellen:

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/BSI-Standards/BSI-Standard-200-4-Business-Continuity-Management/bsi-standard-200-4_Business_Continuity_Management_node.html