Know Your Customer

Know Your Customer (KYC) – Schutz vor strafbaren Handlungen beginnt beim Kunden

Know Your Customer (KYC) ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht zur Kundenidentifikation. Im Sinne des § 25h Abs. 1 Satz 2 KWG ist KYC ein zentrales Instrument zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen, die sich gegen das Vermögen von Kredit- und Finanzinstituten richten können. Durch die risikoorientierte Anwendung der Sorgfaltspflichten nach §§ 8, 10 bis 15a GwG werden nicht nur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert – auch Betrug, Identitätsmissbrauch, Kontoeröffnungsbetrug oder Anlagebetrug lassen sich wirksam eindämmen.


Gesetzlicher Rahmen

Gemäß § 25h Abs. 1 Satz 2 KWG sind Institute verpflichtet, kundenbezogene Sicherungssysteme zu implementieren. Diese bestehen u. a. aus:

  • Identitätsprüfung vor und während der Geschäftsbeziehung
  • Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter
  • Risikoklassifizierung von Kunden
  • laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung

Dabei gelten alle Anforderungen der allgemeinen (§ 10 GwG), vereinfachten (§ 14 GwG) und verstärkten Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG) ebenso wie die besonderen Vorgaben für Kryptowerte (§ 15a GwG). Die erhobenen Daten sind gemäß § 8 GwG zu dokumentieren und sicher aufzubewahren.


KYC-Maßnahmen zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen

KYC-Prozesse helfen bei der Prävention und Aufdeckung von Delikten wie:

  • Kontoeröffnungsbetrug (Fake-Identitäten, Strohmänner)
  • Zessionsbetrug (falsche Gläubigerangaben)
  • Vermögensverschiebung durch Strohleute
  • Identitätsmissbrauch (z. B. bei Onlinebanking oder Kreditkarten)
  • Phishing/Scamming-Folgen (Kontozugriffe, Zahlungsanweisungen)

Effektive Maßnahmen umfassen:

  • EDV-gestützte Identitätsprüfung (§ 12 GwG)
  • Abgleich mit internen und externen Warnlisten
  • Verhaltensbasiertes Transaktionsmonitoring
  • Risikoorientierte Kunden-Klassifizierung
  • Dokumentation und Speicherung aller KYC-Prozesse (§ 8 GwG)

KYC als Frühwarnsystem gegen interne und externe Bedrohungen

Durch die systematische Umsetzung von KYC im Rahmen des § 25h KWG entwickeln Institute ein effektives Frühwarnsystem gegen interne und externe Bedrohungen. Die Kundenkenntnis schützt nicht nur vor Bußgeldern und Reputationsverlust – sie ist Voraussetzung für wirksame Prävention und Aufklärung.


Checkliste: KYC als Schutzschild gegen sonstige Straftaten

  • Identifikation von Vertragspartnern, auftretenden Personen und wirtschaftlich Berechtigten
  • Analyse des Kundenverhaltens (Transaktionen, Muster, Abweichungen)
  • Klassifizierung nach Risikogruppen
  • Einsatz verstärkter Sorgfalt bei Hochrisikokunden
  • Regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden
  • Nutzung technologischer Tools (Video-Ident, eID, Screening-Tools)

KYC ist mehr als Compliance – es ist aktive Deliktprävention

KYC bildet die Grundlage für präventive Sicherheitsarchitektur im Kundenbereich. Wer seine Kunden kennt, schützt nicht nur sich selbst, sondern erfüllt auch seine gesetzliche Pflicht zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen im Sinne des § 25h KWG.