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Interim Management – Geldwäschebeauftragter & Leiter der Zentralen Stelle auf Zeit
Erfahrene Experten für kritische Schlüsselpositionen – schnell, flexibel, kompetent.
Auf strafbare-handlungen.de/interim-management bieten wir maßgeschneidertes Interim Management für Finanzinstitute, die kurzfristig qualifizierte Leitungskompetenz benötigen – insbesondere für die Funktion des Geldwäschebeauftragten (§ 7 GwG) oder des Leiters der Zentralen Stelle gemäß § 25h KWG.
Unsere Interim Manager übernehmen operative Verantwortung und gewährleisten die regulatorisch einwandfreie Fortführung Ihrer AML-/CTF- sowie § 25h KWG-Verpflichtungen – auch in Übergangsphasen, Krisensituationen oder bei Restrukturierungen.
Unsere Leistungen im Interim Management
- Übernahme der Funktion des:
- Geldwäschebeauftragten inkl. Stellvertreter (§ 7 GwG)
- Leiters der Zentralen Stelle gemäß § 25h KWG
- Sicherstellung der regulatorischen Vorgaben
- Schnittstelle zur BaFin, FIU, Staatsanwaltschaft
- Abgabe von Verdachtsmeldungen (§ 43 GwG)
- Dokumentation der Maßnahmen nach § 6 Abs. 2 GwG
- Aufbau/Optimierung von Sicherungsmaßnahmen gem. § 25h KWG
- Fachliche Leitung der zentralen Compliance- und Präventionsfunktionen
- Durchführung/Überwachung der Gefährdungsanalyse zu strafbaren Handlungen
- Steuerung und Review interner Kontrollsysteme und Präventionsmaßnahmen
- Vertretung gegenüber Behörden, Prüfern und Auditoren (z. B. Interne Revision, BaFin, WP)
- Kommunikation mit Vorstand, Aufsichtsrat und Fachbereichen
- Überleitung an interne Nachfolger und Onboarding-Begleitung
Einsatzfelder
- Vakanzüberbrückung
- Sonderprüfungsvorbereitung
- Reorganisation & Restrukturierung
- Krisenmanagement
- Projektspezifische Führungsaufgaben
Ihre Vorteile
- Sofortige Einsetzbarkeit
- Fundierte regulatorische Expertise
- Unabhängigkeit & Objektivität
- Minimierung von Haftungsrisiken
- Sicherstellung aufsichtsrechtlicher Konformität
- Überleitung in dauerhafte Besetzung (falls gewünscht)
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