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Hinweisgebersystem – Frühwarnsystem gegen strafbare Handlungen
Ein effektives Hinweisgebersystem ist ein zentrales Instrument, um strafbare Handlungen innerhalb und außerhalb eines Kreditinstituts oder Finanzdienstleisters frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Es trägt entscheidend dazu bei, Risiken zu mindern, Schäden zu vermeiden und eine integre Unternehmenskultur zu fördern.
Im Folgenden wird unterschieden zwischen externen und internen Hinweisgebersystemen:
1. Externes Hinweisgebersystem
- Verhinderung: Die Existenz eines leicht erreichbaren externen Hinweisgebersystems (z. B. durch unabhängige Ombudspersonen, Rechtsanwälte oder spezialisierte Dienstleister) erhöht die Hemmschwelle für potenzielle Täter, da bekannt ist, dass Hinweise auch außerhalb der internen Strukturen vertraulich abgegeben werden können.
- Aufdeckung: Externe Systeme bieten Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Stakeholdern die Möglichkeit, anonym und sicher Hinweise auf Fehlverhalten, Betrug, Geldwäsche, Korruption oder andere Straftaten zu geben. Damit können Delikte aufgedeckt werden, bevor erheblicher Schaden entsteht.
- Reaktion: Eingehende Hinweise werden strukturiert bearbeitet, analysiert und gegebenenfalls an Ermittlungsbehörden oder Compliance-Stellen weitergeleitet, wodurch eine schnelle Reaktion und Aufklärung ermöglicht wird.
Ein externes Hinweisgebersystem ist besonders geeignet, das Vertrauen externer und interner Anspruchsgruppen zu stärken und die Compliance-Strukturen eines Unternehmens glaubwürdig zu untermauern.
2. Internes Hinweisgebersystem
- Verhinderung: Durch interne Meldekanäle, wie z. B. spezielle E-Mail-Adressen, Telefon-Hotlines oder digitale Meldeplattformen, wird eine klare Möglichkeit geschaffen, frühzeitig intern auf Missstände hinzuweisen. Dies kann bereits präventiv wirken, indem sich potenzielle Täter abgeschreckt fühlen.
- Aufdeckung: Mitarbeitende werden aktiv ermutigt, Verdachtsmomente oder tatsächliches Fehlverhalten im eigenen Institut vertraulich zu melden. Klare Verfahren sorgen dafür, dass Hinweise unabhängig geprüft und ausgewertet werden.
- Reaktion: Interne Hinweisgeber werden durch spezielle Schutzvorkehrungen (z. B. Vertraulichkeit, Schutz vor Repressalien) ermutigt, Missstände zu melden. Eingehende Hinweise werden geprüft, untersucht und es werden geeignete Maßnahmen eingeleitet (z. B. interne Ermittlungen, Nachschulungen, disziplinarische Konsequenzen).
Ein internes Hinweisgebersystem ist zentraler Bestandteil eines wirksamen internen Kontroll- und Compliance-Systems und schafft die Grundlage für eine offene und vertrauensvolle Unternehmenskultur.
Fazit
Ein gut strukturiertes Hinweisgebersystem – sowohl intern als auch extern – ist ein unverzichtbares Frühwarninstrument zur Verhinderung, Aufdeckung und Reaktion auf strafbare Handlungen. Es trägt maßgeblich zur Stärkung der Integrität, Transparenz und Rechtskonformität in Kreditinstituten und Finanzdienstleistern bei.