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Gruppenweite Sicherungsmaßnahmen gemäß § 25h KWG
Finanzinstitute mit internationalen Strukturen stehen vor der Herausforderung, interne Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung strafbarer Handlungen nicht nur auf nationaler Ebene, sondern gruppenweit im In- und Ausland wirksam umzusetzen. Der Gesetzgeber verpflichtet übergeordnete Institute daher ausdrücklich zur Entwicklung und Umsetzung gruppenweiter Schutzmechanismen gegen strafbare Handlungen.
Rechtlicher Rahmen
Nach § 25h KWG sind Institute sowie Finanzholding- und gemischte Finanzholding-Gesellschaften verpflichtet, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung strafbarer Handlungen zu schaffen. Dies betrifft nicht nur die Zentrale, sondern alle nachgeordneten Unternehmen, Zweigstellen und Zweigniederlassungen – auch im Ausland.
Ziel ist es, innerhalb der gesamten Gruppe einheitliche Mindeststandards und effektive Risikokontrollen zu gewährleisten, um wirtschaftskriminelle Handlungen wie Betrug, Untreue, Korruption oder IT-Kriminalität konzernweit zu verhindern.
Inhalte gruppenweiter Sicherungsmaßnahmen
Die gruppenweite Ausgestaltung interner Sicherungssysteme umfasst:
- Erstellung einer gruppenweiten Gefährdungsanalyse zu sonstigen strafbaren Handlungen
- Definition und Kommunikation verbindlicher Verhaltensregeln und Leitlinien
- Risikobasierte Maßnahmen in den Bereichen Personal, Kunden und Geschäftsprozesse
- Einheitliche Compliance-Standards und Kontrollprozesse über Ländergrenzen hinweg
- Dokumentation, Training und regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit
Alle Maßnahmen müssen an die jeweilige Gefährdungslage, die Geschäftsmodelle und die regulatorischen Anforderungen der lokalen Märkte angepasst werden.
Umsetzung in der Praxis
Wir unterstützen Institute bei der Etablierung und Harmonisierung gruppenweiter Sicherheitsmaßnahmen durch:
- Beratung zur gruppenweiten Gefährdungsanalyse nach § 25h KWG
- Entwicklung gruppenweit einheitlicher Sicherungsstandards
- Aufbau gruppenweiter Risikomanagementsysteme (inkl. Dokumentation und Reporting)
- Training und Schulung für internationale Einheiten
- Integration bestehender Geldwäsche- und CTF-Strukturen zur Synergiegewinnung