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Ermittlungen – Systematische Aufklärung strafbarer Handlungen
Eine zentrale Säule der Aufdeckung und Aufarbeitung strafbarer Handlungen in Kreditinstituten und Finanzdienstleistern ist die professionelle Durchführung interner und externer Ermittlungen. Durch klar strukturierte Ermittlungsprozesse wird nicht nur die Aufklärung unterstützt, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Prävention und zur effektiven Reaktion auf kriminelle Aktivitäten geleistet. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten internen Sicherungsmaßnahmen im Bereich Ermittlungen vor:
1. Forensische Einheit
- Verhinderung: Bereits die Existenz einer forensischen Einheit wirkt abschreckend auf potenzielle Täter innerhalb und außerhalb des Unternehmens.
- Aufdeckung: Die Forensik-Teams analysieren systematisch digitale und physische Spuren. Dazu gehören u. a. die Auswertung von IT-Systemen, E-Mail-Kommunikation, Transaktionsdaten sowie die Sicherung und Analyse von Dokumenten und Beweismitteln.
- Reaktion: Die Ergebnisse der forensischen Untersuchungen bilden eine belastbare Grundlage für interne Disziplinarmaßnahmen, Strafanzeigen und Schadensersatzklagen. Eine gerichtsverwertbare Dokumentation wird sichergestellt.
Tipp: Eine forensische Einheit sollte eng mit der Internen Revision, Compliance und der Rechtsabteilung zusammenarbeiten und regelmäßig fortgebildet werden.
2. Externe Ermittler (privatwirtschaftlich)
- Verhinderung: Die Möglichkeit, externe Spezialisten einzusetzen, verstärkt die abschreckende Wirkung und signalisiert eine konsequente Aufklärungsbereitschaft.
- Aufdeckung: Externe Ermittlungsunternehmen bringen spezialisierte Expertise, Ressourcen und Ermittlungswerkzeuge ein, die intern nicht immer verfügbar sind. Typische Aufgaben sind verdeckte Ermittlungen, Observationen oder spezielle IT-forensische Analysen.
- Reaktion: Die Einbindung externer Ermittler ermöglicht eine unabhängige und objektive Aufklärung, was insbesondere in komplexen oder sensiblen Fällen (z. B. bei Führungskräften) von großer Bedeutung ist.
Hinweis: Bei der Beauftragung externer Ermittler müssen Datenschutz- und arbeitsrechtliche Vorgaben streng beachtet werden.
3. Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden
- Verhinderung: Der offene Austausch und die Bereitschaft zur Kooperation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und spezialisierten Behörden wie der FIU oder dem BKA fördern ein Klima der Rechtskonformität.
- Aufdeckung: Behörden verfügen über umfassende Ermittlungskompetenzen (z. B. Hausdurchsuchungen, Zeugenvernehmungen, Beschlagnahmungen), die essenziell sein können, um schwerwiegende Straftaten aufzuklären.
- Reaktion: Frühzeitige Zusammenarbeit ermöglicht eine nahtlose Überführung der internen Erkenntnisse in behördliche Verfahren und sorgt für eine strafrechtliche Verfolgung der Täter.
Best Practice: Eine zentrale Ansprechstelle im Unternehmen für Strafverfolgungsbehörden (z. B. innerhalb der Compliance-Abteilung) erleichtert die Koordination und verbessert die Reaktionsgeschwindigkeit im Ernstfall.
Fazit
Professionelle Ermittlungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil eines umfassenden Schutzkonzepts gegen strafbare Handlungen. Durch den Aufbau interner forensischer Expertise, den gezielten Einsatz externer Spezialisten und eine enge Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden wird die Widerstandsfähigkeit gegenüber kriminellen Handlungen nachhaltig gestärkt.