Bundeslagebild Cybercrime 2023

Bundeslagebild Cybercrime 2023: Vermögensdelikte im Fokus des Bundeslagebilds 2023

Das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundesinnenministerium haben das Bundeslagebild Cyberkriminalität 2023 vorgestellt – mit alarmierenden Ergebnissen: Die Cyberkriminalität ist weiter gestiegen, insbesondere im Bereich digitaler Vermögensdelikte, die immensen wirtschaftlichen Schaden verursachen und zunehmend aus dem Ausland gesteuert werden.


Cybercrime und Vermögensdelikte – ein wachsendes Risiko

Rund 800 Unternehmen und Institutionen meldeten 2023 Ransomware-Angriffe bei der Polizei – mit einer geschätzten Schadenssumme von 148 Milliarden Euro, so der Branchenverband Bitkom. Neben Ransomware zählen zu den häufigsten Vermögensdelikten im Cyberraum:

  • Computerbetrug (82 % aller Inlandstaten)
  • Phishing- und Identitätsdiebstahl
  • Social Engineering (z. B. Fake-Support, CEO-Fraud)
  • Ransomware-Erpressungen
  • Manipulation von Online-Zahlungen
  • Cyber-Warenbetrug (Fake Shops, Scamming)

Diese Delikte gefährden nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen, Finanzdienstleister und kritische Infrastrukturen – oft mit internationaler Dimension.


PKS-Ausland und die Aushöhlung geographischer Grenzen

Ein zentrales Ergebnis des Bundeslagebilds ist die Zunahme sogenannter Auslandstaten im Bereich Cybercrime – +28 % gegenüber 2022. Diese werden häufig durch international agierende Tätergruppierungen begangen, deren Infrastruktur sich außerhalb Deutschlands befindet. Besonders betroffen: Vermögensdelikte mit digitalen Mitteln.

Charakteristika dieser Auslandstaten

  • Handlungsort im Ausland, Schadensort in Deutschland
  • Crime-as-a-Service: Kriminelle Dienstleistungen (Phishing-Kits, Botnetze, Malware) werden wie Geschäftsmodelle angeboten
  • Dezentrale Täterstrukturen und anonyme Plattformen

Ermittlungserfolge: Zerschlagung krimineller Infrastrukturen

Die Strafverfolgungsbehörden konnten 2023 zahlreiche Erfolge verbuchen:

  • Abschaltung der Darknet-Geldwäscheplattform „Chipmixer“
  • Schließung des kriminellen Marktplatzes „Kingdom Market“
  • Zerschlagung des Qakbot-Netzwerks mit über 700.000 infizierten Systemen
  • Bekämpfung mehrerer Ransomware-Gruppierungen

Diese Maßnahmen zielen insbesondere auf die technischen Infrastrukturen, die Cyberkriminelle für Vermögensdelikte nutzen.


Cyberabwehr im Rahmen des § 25h KWG

Für Kreditinstitute und andere Verpflichtete nach § 25h KWG ergeben sich aus dem Lagebild weitreichende Handlungsnotwendigkeiten zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen – auch im digitalen Raum.

Wesentliche Anforderungen

  • Gefährdungsanalyse für Cyberrisiken
  • Spezifische Sicherungsmaßnahmen (z. B. DLP, SIEM, 2FA, Phishing-Schutz)
  • Monitoring-Tools zur Aufdeckung verdächtiger Transaktionen
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
  • Zusammenarbeit mit BKA, BSI und FIU
  • Reaktionskonzepte bei Vorfällen (Incident Response, Krisenstab)

BSI-Empfehlungen für Institute

Das BSI empfiehlt u. a.:

  • Regelmäßige System-Updates
  • Verwendung starker Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Wachsamkeit bei Phishing-Versuchen
  • Absicherung sensibler Daten durch Verschlüsselung
  • Nutzung des BSI-Newsletters „Sicher Informiert

Digitale Vermögensdelikte erfordern strategische Cyberabwehr

Das Bundeslagebild 2023 zeigt deutlich: Cyberkriminelle professionalisieren ihre Methoden und richten immer größeren finanziellen Schaden an – insbesondere durch Vermögensdelikte. Für Unternehmen und Institute ist der Aufbau resilienter Strukturen zur Prävention und Reaktion alternativlos. Die Anforderungen aus § 25h KWG bieten dabei einen regulatorischen Rahmen, der durch aktuelle Erkenntnisse aus PKS und Bundeslagebild konkretisiert werden muss.

Quellen:

https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2024/Presse2024/240513_PM_BLB_Cybercrime.html

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrimeBundeslagebild2023.html

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