
Aufdeckung von strafbaren Handlungen
Detektion als Schutzfaktor – Kriminelle Handlungen frühzeitig erkennen
Die frühzeitige Aufdeckung von strafbaren Handlungen ist ein zentraler Bestandteil der institutsinternen Schutzsysteme nach § 25h Kreditwesengesetz (KWG). Neben der Prävention und Reaktion verlangt der Gesetzgeber ein wirksames System zur Detektion wirtschaftskrimineller Risiken – intern wie extern.
Ob Insiderhandel, Unterschlagung, Datenabfluss, gefälschte Aufträge oder Kontoeröffnungsbetrug: Die rechtzeitige Identifikation solcher Taten schützt nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Reputation und Integrität des Instituts.
Aktive Überwachung
Gemäß § 25h Abs. 1 Satz 2 KWG müssen Institute geeignete Maßnahmen implementieren, die aufgedeckte Hinweise auf strafbare Handlungen unverzüglich erkennen und aufgreifen lassen. Das umfasst insbesondere:
- Systematische Überwachung geschäftlicher und technischer Abläufe
- Identifikation verdächtiger Verhaltensmuster
- Geeignete technische und organisatorische Überwachungsmaßnahmen
Technische und organisatorische Detektionsmaßnahmen
Die in der Risikomatrix dargestellten internen und externen Deliktsarten werden durch ein breites Spektrum an Kontrollmaßnahmen adressiert:
Technische Detektion
- Transaktionsmonitoring (z. B. mit SironAML, SironFD, SironMM)
- Abgleich mit PEP-, Sanktions- und VIP-Listen
- IT-Sicherheitslösungen: Firewalls, Virenscanner, Anti-Skimming, Zugriffskontrollen
- Monitoring von Unregelmäßigkeiten: Rücklastschriften, atypisches Verhalten, Beschwerdemanagement
Organisatorische Detektion
- Hinweisgebersysteme (intern & extern) – anonym & rechtssicher
- Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung, Rotationssysteme
- Stichprobenkontrollen, Sonderuntersuchungen, interne Revision
- Verhaltens- und Integritätsbeobachtungen durch Führungskräfte
Zentrale Detektionspunkte im Geschäftsverkehr
Besonders relevante Schnittstellen zur Aufdeckung sind:
- Kontoeröffnung und Kreditvergabe (z. B. KYC, Bonitätsprüfung, Visa-Kontrolle)
- Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften, EC-/Kreditkartentransaktionen)
- Onlinebanking (iTAN-/Chip-TAN-Verfahren, Betragsobergrenzen, Geo-Blocking)
- Lieferanten- und Vermittlerprozesse (z. B. Scheinrechnungen, Provisionen)
Diese Punkte werden durch automatisierte Prüfmechanismen sowie manuelle Freigabeprozesse abgesichert.
Anbindung an die Gefährdungsanalyse und Maßnahmenplanung
Die in der Plattform enthaltenen Maßnahmenkataloge (intern/extern) und Risikomatrizen ermöglichen eine gezielte Verknüpfung zwischen konkreten Deliktsrisiken und adäquaten Aufdeckungsmaßnahmen – gegliedert nach Themenfeldern von „Monitoring“ bis „Ermittlungen“.
Fazit
Die wirksame Aufdeckung von strafbaren Handlungen ist kein Zufall, sondern das Resultat systematischer Detektionsmechanismen – technisch, organisatorisch und personell. § 25h KWG fordert ein lückenloses Kontrollumfeld, das Risiken frühzeitig erkennt und dem Institut proaktiv Handlungsspielraum verschafft.