Aufdeckung

Aufdeckung von strafbaren Handlungen

Detektion als Schutzfaktor – Kriminelle Handlungen frühzeitig erkennen

Die frühzeitige Aufdeckung von strafbaren Handlungen ist ein zentraler Bestandteil der institutsinternen Schutzsysteme nach § 25h Kreditwesengesetz (KWG). Neben der Prävention und Reaktion verlangt der Gesetzgeber ein wirksames System zur Detektion wirtschaftskrimineller Risiken – intern wie extern.

Ob Insiderhandel, Unterschlagung, Datenabfluss, gefälschte Aufträge oder Kontoeröffnungsbetrug: Die rechtzeitige Identifikation solcher Taten schützt nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Reputation und Integrität des Instituts.


Aktive Überwachung

Gemäß § 25h Abs. 1 Satz 2 KWG müssen Institute geeignete Maßnahmen implementieren, die aufgedeckte Hinweise auf strafbare Handlungen unverzüglich erkennen und aufgreifen lassen. Das umfasst insbesondere:

  • Systematische Überwachung geschäftlicher und technischer Abläufe
  • Identifikation verdächtiger Verhaltensmuster
  • Geeignete technische und organisatorische Überwachungsmaßnahmen

Technische und organisatorische Detektionsmaßnahmen

Die in der Risikomatrix dargestellten internen und externen Deliktsarten werden durch ein breites Spektrum an Kontrollmaßnahmen adressiert:

Technische Detektion

  • Transaktionsmonitoring (z. B. mit SironAML, SironFD, SironMM)
  • Abgleich mit PEP-, Sanktions- und VIP-Listen
  • IT-Sicherheitslösungen: Firewalls, Virenscanner, Anti-Skimming, Zugriffskontrollen
  • Monitoring von Unregelmäßigkeiten: Rücklastschriften, atypisches Verhalten, Beschwerdemanagement

Organisatorische Detektion

  • Hinweisgebersysteme (intern & extern) – anonym & rechtssicher
  • Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung, Rotationssysteme
  • Stichprobenkontrollen, Sonderuntersuchungen, interne Revision
  • Verhaltens- und Integritätsbeobachtungen durch Führungskräfte

Zentrale Detektionspunkte im Geschäftsverkehr

Besonders relevante Schnittstellen zur Aufdeckung sind:

  • Kontoeröffnung und Kreditvergabe (z. B. KYC, Bonitätsprüfung, Visa-Kontrolle)
  • Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften, EC-/Kreditkartentransaktionen)
  • Onlinebanking (iTAN-/Chip-TAN-Verfahren, Betragsobergrenzen, Geo-Blocking)
  • Lieferanten- und Vermittlerprozesse (z. B. Scheinrechnungen, Provisionen)

Diese Punkte werden durch automatisierte Prüfmechanismen sowie manuelle Freigabeprozesse abgesichert.


Anbindung an die Gefährdungsanalyse und Maßnahmenplanung

Die in der Plattform enthaltenen Maßnahmenkataloge (intern/extern) und Risikomatrizen ermöglichen eine gezielte Verknüpfung zwischen konkreten Deliktsrisiken und adäquaten Aufdeckungsmaßnahmen – gegliedert nach Themenfeldern von „Monitoring“ bis „Ermittlungen“.


Fazit

Die wirksame Aufdeckung von strafbaren Handlungen ist kein Zufall, sondern das Resultat systematischer Detektionsmechanismen – technisch, organisatorisch und personell. § 25h KWG fordert ein lückenloses Kontrollumfeld, das Risiken frühzeitig erkennt und dem Institut proaktiv Handlungsspielraum verschafft.