Angemessenheit und Wirksamkeit eines Datenverarbeitungssystems

Angemessenheit und Wirksamkeit eines Datenverarbeitungssystems

Faktoren für ein adäquates Datenverarbeitungssystem

Laut BaFin hängen Angemessenheit und Wirksamkeit eines Datenverarbeitungssystems von mehreren Gestaltungsfaktoren ab:

FaktorBedeutung
Qualität der DatenNur valide, vollständige und aktuelle Daten ermöglichen eine korrekte Risikoerkennung.
GeschäftsmodellDie Konfiguration muss dem spezifischen Produktspektrum und Kundenverhalten des Instituts entsprechen.
Umfang der GeschäftstätigkeitJe komplexer oder internationaler das Institut, desto leistungsfähiger muss das System sein.
RisikoanalysenDas System muss risikoorientiert auf Erkenntnissen aus der institutsinternen Gefährdungsanalyse beruhen.
IndizienmodelleEs müssen risikobasierte Szenarien, Schwellenwerte und Regeln zur Mustererkennung eingesetzt werden.
Überprüfung und AnpassungSysteme müssen regelmäßig überprüft, aktualisiert und an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden.

Feststellungen der BaFin zu bestehenden Systemen bei Zahlungsinstituten

Die Aufsicht stellt in der Praxis bei vielen Instituten gravierende Mängel fest:

FeststellungBeschreibung
Fokus auf Bonitätsprüfung statt GeldwäschepräventionViele Systeme sind primär auf Betrugsvermeidung im Kreditbereich ausgerichtet – nicht auf ML/TF-Risiken.
Ungeeignete oder unvollständige IndizienRelevante Risikoszenarien (z. B. Länder-, Produkt-, TF-Risiken) fehlen oder sind unzureichend modelliert.
Zu hohe SchwellenwerteWarnungen erst bei z. B. 1.000 € – zu spät für viele TF-Szenarien.
Manuell gepflegte Systeme (Excel)Keine Automatisierung, keine Skalierbarkeit, hohe Fehleranfälligkeit.
Keine Echtzeit-ÜberwachungAuswertungen erfolgen teilweise nur monatlich – zu spät für präventive Maßnahmen.

Nötige Softwareeigenschaften für ein effektives Monitoring

Die BaFin nennt folgende Mindestanforderungen an Softwarelösungen zur Transaktionsüberwachung:

EigenschaftBeschreibung
Erkennung von AuffälligkeitenSystem muss Transaktionsmuster, Abweichungen vom Kundenprofil und Verdachtsmomente erkennen.
Indizienmodell mit KonfigurierbarkeitEs müssen individuelle Schwellenwerte und Szenarien je nach Risikoprofil konfigurierbar sein.
Integration von RisikofaktorenKunden-, Produkt-, Länder- und TF-spezifische Risiken müssen einbezogen werden.
Fokus auf Prävention von ML/TFDie Indizienlogik muss auf geldwäscherelevante Risiken ausgerichtet sein, nicht nur auf Bonität.
Abdeckung erhöhter Risiken (§ 15 Abs. 3 GwG)Z. B. bei NPOs, Drittstaaten, politisch exponierten Personen etc.
Fuzzy Logic bei NamensabgleichZur Erkennung von Schreibvarianten und Aliasen, etwa im Sanktionsscreening.
Statistik- und RecherchefunktionenFür die Weiterentwicklung der Risikoanalyse und Rückverfolgbarkeit der Fallbearbeitung.

Die BaFin erwartet von Zahlungsinstituten und ihren Agenten den einsatzfähigen und risikoorientierten Betrieb technischer Systeme zur kontinuierlichen Überwachung von Geschäftsbeziehungen. Mängel wie fehlende Echtzeitüberwachung, manuelle Listenführung oder unspezifische Indizienmodelle sind nicht aufsichtsverträglich. Eine systemgestützte, dynamische und aktualisierbare Lösung ist zwingend erforderlich, um die gesetzlichen Pflichten aus § 27 ZAG i. V. m. § 10 GwG wirksam zu erfüllen.

Aufsichtserfahrung Banken

Indizien / Einstellungen im Monitoring-System

Feststellungen der BaFin:

  1. Unvollständige Abdeckung relevanter Risiken:
    • Transaktionsbezogene Risiken aus der Risikoanalyse werden nicht oder nur unzureichend im System abgebildet.
    • Wichtige Typologien (z. B. Smurfing, Trade-Based ML, TF) fehlen.
  2. Mangelhafte Schwellenwertdefinitionen:
    • Peer-Groups, Transaktionsgrenzen oder ähnliche Vergleichsmaßstäbe sind nicht belastbar oder fehlen ganz.
  3. Fehlende regelmäßige Überprüfung der Systemeinstellungen:
    • Keine laufende Validierung der Indizienlogik, Schwellenwerte oder Alert-Mechanismen.
    • Systeme bleiben jahrelang unverändert, obwohl sich Risiko- und Bedrohungslage verändert haben.

Erwartungen der Aufsicht:

  • Nachvollziehbare Validierungsmethoden für Einstellungen und Schwellenwerte.
  • Regelmäßige Prüfung, ob alle relevanten Risiken und Szenarien (insb. aus der internen Risikoanalyse) durch die Indizien abgedeckt sind.

Backlogs im Monitoring-System

Feststellungen der BaFin:

  1. Bearbeitungsrückstände bei Transaktions-Treffern:
    • Alerts werden nicht zeitnah geprüft, teilweise Wochen oder Monate später.
    • Bearbeitung erfolgt manuell, mit personellen Engpässen.
  2. Verspätete Verdachtsmeldungen an die FIU:
    • Aufgrund des Bearbeitungsstaus werden relevante Fälle nicht fristgerecht gemeldet (§ 43 GwG).
    • Dies kann aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (z. B. Bußgelder).

Erwartungen der Aufsicht:

  • Anpassung interner Prozesse, um die zeitnahe Bearbeitung sicherzustellen.
  • Einführung von Kontrollen und eines regelmäßigen Berichtswesens zur Überwachung von Bearbeitungszeiten und Meldefristen.
  • Aufbau eines Risikobasierten Priorisierungssystems (z. B. für Hochrisikotreffer).

Ein Monitoring-System nach § 25h Abs. 2 KWG erfüllt seine Aufgabe nur dann, wenn:

  • Alle relevanten Geldwäsche- und TF-Risiken abgedeckt sind,
  • Indizien regelmäßig validiert und angepasst werden,
  • Treffer zeitnah analysiert und bearbeitet werden,
  • und Verdachtsmeldungen fristgerecht erfolgen.

Quellen:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veranstaltungen/DE/2024_12_05_Geldwaeschebekaempfung.html

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veranstaltungen/DE/2023_12_07_Geldwaeschebekaempfung.html

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