Datenverarbeitungssysteme gemäß § 25h KWG – Digitale Kontrolle gegen strafbare Handlungen
Im digitalen Zeitalter sind EDV-gestützte Monitoring-Systeme unverzichtbar, wenn es darum geht, komplexe, ungewöhnliche oder zweckwidrige Transaktionen frühzeitig zu erkennen. § 25h Abs. 2 KWG verpflichtet Kreditinstitute zur Implementierung solcher Systeme – nicht nur zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sondern explizit auch zur Bekämpfung sonstiger strafbarer Handlungen.
Ziel: Automatisierte Erkennung von Verdachtsmomenten
Moderne Datenverarbeitungssysteme ermöglichen die systematische Analyse von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen, um folgende Risiken zu erkennen:
- besonders komplexe oder große Transaktionen
- ungewöhnliche Abläufe oder Abweichungen vom Kundenprofil
- Transaktionen ohne erkennbaren wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck
Anforderungen nach § 25h Abs. 2 KWG
Gemäß Gesetz müssen Kreditinstitute:
- ein EDV-gestütztes Überwachungssystem betreiben und aktuell halten
- spezifische Parameter zur Erkennung sonstiger strafbarer Handlungen definieren
- bereits vorhandene AML-/CTF-Systeme modifizieren, sofern möglich
- den Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung sicherstellen
- bei Verzicht auf ein System die wirksame manuelle Überwachung begründen (gem. BaFin-Schreiben vom 08.11.2005)
Wichtig: Bestehende Systeme aus dem Bereich der Geldwäscheprävention reichen allein nicht aus – sie decken nur einen Teil der Delikte ab.
Zulässiger Systemverzicht – unter Bedingungen
Ein vollständiger Verzicht auf ein EDV-System ist nur ausnahmsweise zulässig – und nur dann, wenn das Institut seine Transaktionen auch ohne IT-System risikobasiert, nachvollziehbar und wirksam überwacht. Die Entscheidung muss begründet und dokumentiert sein. Die BaFin prüft dies im Rahmen ihrer aufsichtlichen Verwaltungspraxis.
Beispiele für Monitoring-Parameter
- Schwellenwerte für Transaktionshöhe und -frequenz
- Auffällige Länder- oder Branchenbezüge
- Muster verdächtiger Zahlungswege
- Unstimmigkeiten im Vergleich mit Kundenhistorie
- Plausibilitätsabweichungen vom Geschäftszweck
Diese Parameter sind regelmäßig zu überprüfen und an neue Typologien, Bedrohungslagen und interne Erkenntnisse anzupassen.
Unser Beitrag: Von der Konzeption bis zur Umsetzung
Wir bieten Ihnen:
- Praxisleitfäden zur Systemauswahl und Parametrisierung
- Unterstützung bei der Dokumentation von Systemverzichten
- Prüfvorbereitung gemäß § 25h KWG und BaFin-Vorgaben
- Workshops zu IT-basierten Detektionssystemen
- Templates für die interne Kommunikation & Revision