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Gefährdungsanalyse zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen
Die Gefährdungsanalyse ist das zentrale Fundament eines wirksamen Risikomanagements zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen gemäß § 25h Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG). Sie bildet die Grundlage dafür, dass Institute risikoorientiert und proportional präventive, detektive und reaktive Maßnahmen treffen können – sowohl intern als auch gruppenweit.
Was ist eine Gefährdungsanalyse gemäß § 25h KWG?
Laut Gesetz müssen Institute und Finanzholding-Gesellschaften mit Sitz im Inland sämtliche Risiken erfassen und bewerten, die aus vorsätzlichen Straftaten resultieren können – insbesondere dann, wenn diese eine wesentliche Gefährdung des Vermögens des Instituts verursachen könnten. Die Gefährdungsanalyse muss dabei sowohl interne als auch externe Delikte umfassen.
Die Analysepflicht gilt auch gruppenweit – also für Tochtergesellschaften, Filialen und Niederlassungen im In- und Ausland.
Ziele der institutsinternen Gefährdungsanalyse
- Identifikation, Bewertung und Kategorisierung strafbarer Handlungen mit Vermögensbezug
- Herleitung geeigneter Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung, Entdeckung und Reaktion
- Priorisierung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe
- Nachweisführung gegenüber Aufsicht (BaFin) und Prüfung (interne/externe Revision)
Welche Deliktsarten werden betrachtet?
Die Analyse umfasst insbesondere Delikte wie:
- Betrug, Untreue, Diebstahl, Unterschlagung
- Korruption, Vorteilsannahme, Bestechung
- Steuerdelikte, Insolvenzverschleppung, Bankrott
- Identitätsdiebstahl, Datenmanipulation, Missbrauch von IT-Systemen
- Mitarbeiterdelikte, Insiderverstöße, Marktmissbrauch (ausgenommen nach § 25h KWG)
Aufbau der Gefährdungsanalyse
Eine wirksame Gefährdungsanalyse umfasst folgende Schritte:
- Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Geschäftsstruktur, Kundenprofile, Prozesse und Produkte
- Identifikation relevanter Risikofelder, z. B. Kundenrisiken, Transaktionsrisiken, Länderrisiken, Vertriebswege
- Risikobewertung anhand von Schadenspotenzial und Eintrittswahrscheinlichkeit
- Entwicklung geeigneter Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Präventions- und Kontrollmechanismen
- Dokumentation und Aktualisierung, mindestens jährlich oder anlassbezogen
Integration in das Risikomanagement
Die Gefährdungsanalyse zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen ist eng mit den Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz (GwG) und den MaRisk zu verzahnen. Gemeinsam mit der Zentralen Stelle und unter Einbindung der Internen Revision wird sichergestellt, dass sämtliche Risiken lückenlos und wirksam abgedeckt sind.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, Prüfung und Aktualisierung Ihrer instituts- oder gruppenspezifischen Gefährdungsanalyse nach § 25h KWG – praxisnah, revisionssicher und regulatorisch konform.