Zentrale Stelle

Die Zentrale Stelle nach § 25h KWG – Ihr Schutzschild gegen strafbare Handlungen

Die Zentrale Stelle ist das organisatorische Herzstück zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen. Sie bündelt Verantwortlichkeiten, Strategien und Kontrollmaßnahmen in einem risikoorientierten System – und sorgt so für Transparenz, Steuerbarkeit und wirksamen Schutz.


Warum ist eine Zentrale Stelle erforderlich?

Gemäß § 25h Abs. 1 und 7 KWG muss die Geschäftsleitung eines Instituts eine Zentrale Stelle benennen. Diese koordiniert sämtliche Sicherungsmaßnahmen zur Bekämpfung von:

  • Geldwäsche
  • Terrorismusfinanzierung
  • sonstigen strafbaren Handlungen, die das Vermögen des Instituts gefährden können

Im Zentrum steht ein ganzheitliches, institutsweites Risikomanagement, das auf einer fundierten Gefährdungsanalyse basiert.


Aufgaben der Zentralen Stelle im Überblick

Die Zentrale Stelle erfüllt zentrale Funktionen im Rahmen eines integrativen Compliance-Systems:

  • Definition & Pflege interner Grundsätze (Zuständigkeiten, Prozesse, Kontrollwege)
  • Erstellung & Aktualisierung institutsindividueller Gefährdungsanalysen
  • Strategieentwicklung gegen Missbrauch neuer Produkte, Technologien & Anonymisierungsmöglichkeiten
  • Abstimmung aller Analysen & Maßnahmen zwischen AML, CTF und sonstigen Delikten
  • Überprüfung der Wirksamkeit bestehender Kontrollen
  • Reporting an Vorstand, Revision, Risiko- und Fachbereiche
  • Kommunikation mit Aufsicht & Strafverfolgungsbehörden

Hinweis: Die Zentrale Stelle kann organisatorisch innerhalb einer übergreifenden Compliance-Funktion (z. B. beim Chief Compliance Officer) angesiedelt sein.


Abweichung vom Organisationsmodell – nur mit gutem Grund

Ein Abweichen vom Modell der Zentralen Stelle ist gemäß § 25h Abs. 7 KWG nur in begründeten Ausnahmefällen möglich – etwa bei gleichwertiger Wirksamkeit dezentraler Strukturen oder vollständiger Outsourcing-Konzepte. Die BaFin erwartet in solchen Fällen eine schlüssige und dokumentierte Darlegung des „wichtigen Grundes“.


Die Gefährdungsanalyse – Grundlage aller Maßnahmen

Die institutsindividuelle Gefährdungsanalyse bildet die Basis jeder Schutzstrategie. Sie identifiziert Risiken aus:

  • Produkten
  • Transaktionen
  • Ländern
  • Kunden
  • Vertriebswegen
  • sonstigen Geschäftsaktivitäten

Die Analyse erfolgt regelmäßig, nachvollziehbar und schriftlich dokumentiert. Auch Typologien, FIU-Daten, Schadensfalldatenbanken und öffentlich verfügbare Risikoinformationen fließen ein.


Vier Strategien – ein Ziel: Sicherheit

Die Zentrale Stelle steuert alle Maßnahmen entlang folgender Risikostrategien:

  1. Risikovermeidung – z. B. Ausschluss von Hochrisikogeschäften
  2. Risikominderung – z. B. durch KYC, IKS, Compliance-Regelungen
  3. Risikotransfer – z. B. über Versicherungen
  4. Risikoakzeptanz – nur bei Bagatellrisiken mit nachvollziehbarer Begründung

Maßnahmen müssen angemessen zur Risikolage, Größe und Struktur des Instituts sein – und jederzeit gegenüber der BaFin oder Prüfern begründet werden können.


Die Zentrale Stelle ist keine Option – sie ist Pflicht

Ohne eine wirksame Zentrale Stelle ist ein angemessenes Risikomanagement im Sinne des KWG nicht möglich.

Wir unterstützen wir Sie mit Mustern, Rollenprofilen, Checklisten und konkreten Umsetzungshilfen – auch bei der Prüfung oder Einrichtung Ihrer Zentralen Stelle.