BCBS Discussion Paper: Prävention digitaler Betrugsdelikte

BCBS Discussion Paper – Digital fraud and
banking: Prävention digitaler Betrugsdelikte

Digitale Betrugsformen wie Phishing, Kartendiebstahl oder Fake-Investments gefährden Finanzstabilität und Kundenvertrauen. Neue Berichte des Basler Ausschusses und der ESAs zeigen: Interne Sicherungsmaßnahmen müssen gezielt auf digitale Betrugsrisiken erweitert werden – jenseits der klassischen Geldwäscheprävention.


Definition & Typologie von digitalem Betrug:

  1. Unberechtigte Transaktionen (z. B. gestohlene Kartendaten, Account Takeover, ATS Malware).
  2. Manipulation des Zahlers (z. B. Social Engineering, Spoofing).
  3. Produktbezogener Betrug (z. B. Fake-Kredite, falsche Anlageangebote).
  4. Missbrauch von Kunden- oder Bankdaten (z. B. Identitätsdiebstahl, Fake-Onboarding, SIM-Swapping).

Aufsichtliche Relevanz

  • Digitaler Betrug erzeugt operationelle Verluste, Reputationsrisiken und kann im Extremfall zu systemischen Vertrauensverlusten führen.
  • Betrugsraten bei Kartenzahlungen sinken, bei Online-Überweisungen steigen sie teilweise leicht an (je nach Jurisdiktion).
  • Fehlende globale Datenharmonisierung erschwert Risikobewertungen.

Empfohlene Maßnahmen

  • Stärkere Integration in Risikomanagement und ICAAP (vgl. § 25h Abs. 2 KWG).
  • Verpflichtende Fraud-Analytics, Echtzeit-Überwachung, „Kill Switch“-Funktionen.
  • Zusammenarbeit mit Telkos, Polizei und Technologieanbietern zur Erkennung und Abwehr betrügerischer Aktivitäten.
  • Verpflichtende Meldungen, wie z. B. gemäß PSD2 (Art. 96) und DORA.

Relevanz für interne Sicherungsmaßnahmen gemäß § 25h KWG

Sowohl der ESAs-Bericht als auch das Basler Papier zeigen klar:

Interne Sicherungsmaßnahmen müssen über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hinaus digitale Betrugsformen wie Phishing, Fake-Onboarding, Kartendiebstahl, Fake-Investments, Social Engineering systematisch adressieren.

Dies erfordert:

  • Erweiterte Fraud Detection & Prevention Systeme.
  • Verknüpfung von IT-Sicherheit, Verhaltenserkennung und Kundenschutz.
  • Berücksichtigung digitaler Betrugsrisiken im Risikomanagement, in der Schulung, bei den Zugriffsrechten, bei internen Regeln zur Produktausgabe sowie bei Auslagerungen (Outsourcing Risk).

Quellen:

https://www.bis.org/bcbs/publ/d558.htm

https://www.bis.org/press/p231115.htm

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