Versicherungen

Versicherungen und vergleichbare Absicherungen – Schutz bei strafbaren Handlungen von innen und außen

Neben Präventions-, Detektions- und Reaktionsmaßnahmen stellen Versicherungen einen wichtigen Bestandteil eines umfassenden Schutzkonzepts für Kreditinstitute und Finanzdienstleister dar. Versicherungen helfen dabei, finanzielle Schäden aus strafbaren Handlungen effektiv abzusichern und die Handlungsfähigkeit des Instituts auch im Schadensfall zu gewährleisten.

Im Folgenden erläutern wir die zentralen Absicherungsinstrumente:


1. Vertrauensschadenversicherung

  • Verhinderung: Die Existenz einer Vertrauensschadenversicherung schafft ein Bewusstsein im Unternehmen, dass wirtschaftliche Schäden aus Mitarbeiterkriminalität (z. B. Unterschlagung, Betrug, Untreue) erhebliche Folgen haben können. Sie unterstützt die Implementierung strenger interner Kontrollen.
  • Aufdeckung: Im Rahmen der Schadensmeldung werden interne Ermittlungen intensiviert, sodass Betrugsfälle systematisch aufgedeckt werden können.
  • Reaktion: Die Versicherung übernimmt bei berechtigten Fällen die Deckung des finanziellen Schadens, schützt das Eigenkapital und ermöglicht eine rasche Reaktion auf Vorfälle.

Die Vertrauensschadenversicherung ist besonders wichtig zur Absicherung gegen wirtschaftliche Schäden durch eigene Beschäftigte oder nahestehende Dritte.


2. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)

  • Verhinderung: Durch den Versicherungsschutz für Organmitglieder (z. B. Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäftsführung) steigt das Bewusstsein für die persönliche Haftung. Dies fördert eine sorgfältige Wahrnehmung von Compliance- und Aufsichtspflichten.
  • Aufdeckung: Im Zuge von Schadensprüfungen erfolgt eine tiefgehende Untersuchung möglicher Pflichtverletzungen, die auch systematische Mängel aufdecken kann.
  • Reaktion: Die D&O-Versicherung schützt die Führungskräfte vor den finanziellen Folgen persönlicher Haftungsinanspruchnahmen und sichert gleichzeitig die Reputation des Instituts.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist essenziell, um Risiken aus Managementfehlern abzufedern und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung abzusichern.


3. Einlagensicherungsfonds

  • Verhinderung: Die Mitgliedschaft in einem Einlagensicherungsfonds erhöht die Anforderungen an das Risikomanagement und die Geschäftspolitik des Instituts. Nur Institute mit einer stabilen, sicheren Geschäftstätigkeit werden langfristig im Fonds akzeptiert.
  • Aufdeckung: Prüfungen und Audits der Sicherungseinrichtungen bringen eventuelle Schwächen in den Geschäftsprozessen oder der Vermögenssicherung ans Licht.
  • Reaktion: Im Schadensfall bietet der Einlagensicherungsfonds Schutz für die Einlagen der Kunden, stärkt das Vertrauen in das Institut und verhindert Reputationsschäden.

Ein Einlagensicherungsfonds trägt entscheidend dazu bei, systemische Risiken einzudämmen und das Vertrauen der Kunden nachhaltig zu sichern.


Fazit

Versicherungen und Sicherungsinstrumente wie die Vertrauensschadenversicherung, D&O-Versicherung und Einlagensicherung sind unverzichtbare Bestandteile eines ganzheitlichen Schutzkonzepts gegen strafbare Handlungen. Sie ergänzen interne Kontrollmechanismen und ermöglichen es Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, auch im Ernstfall handlungsfähig und vertrauenswürdig zu bleiben.