Outsourcing

Outsourcing von Schlüsselpositionen – Geldwäschebeauftragter & Zentrale Stelle

Vertrauen Sie auf externe Kompetenz für Ihre regulatorischen Schlüsselaufgaben.

Auf strafbare-handlungen.de/outsourcing bieten wir Ihnen die vollständige oder partielle Auslagerung der Funktion als Geldwäschebeauftragter gemäß § 7 Geldwäschegesetz (GwG) sowie als Leiter der Zentralen Stelle im Sinne von § 25h Kreditwesengesetz (KWG).

Unser Angebot richtet sich an Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und Leasinggesellschaften, die Compliance, Prävention und Risikosteuerung rechtssicher auslagern möchten – z. B. zur Effizienzsteigerung, zur Nutzung spezialisierter Expertise oder zur Reduktion interner Komplexität.


Unsere Outsourcing-Dienstleistungen im Überblick:

1. Externer Geldwäschebeauftragter (§ 7 GwG)

  • Risikoanalyse Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung (GW/TF)
  • Steuerung des institutsweiten AML-/CTF-Systems
  • Kommunikation mit FIU, BaFin, Polizei, Staatsanwaltschaft
  • Erstellung und Abgabe von Verdachtsmeldungen (§ 43 GwG)
  • Mitarbeiterschulung und Sensibilisierung

2. Externer Leiter der Zentralen Stelle (§ 25h KWG)

  • Aufbau und Pflege der Gefährdungsanalyse „sonstige strafbare Handlungen“
  • Entwicklung und Steuerung von Präventions-, Detektions- und Reaktionsmaßnahmen
  • Koordination institutsweiter Maßnahmen und Kontrollsysteme
  • Erstellung von Berichten an Vorstand und Aufsicht
  • Ansprechpartner für Interne Revision und Aufsichtsbehörden

3. Full-Service-Lösung oder Modulauslagerung

  • Flexible Leistungspakete: Vollständige Übernahme oder gezielte Teilfunktionen
  • Skalierbarkeit je nach Unternehmensgröße und Risikoprofil
  • Rechtssichere Dokumentation nach MaRisk, GwG, § 25h KWG, § 44 KWG

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Regulatorisch konforme Auslagerung
  • Fachlich hochqualifizierte Ansprechpartner
  • Reduktion interner Belastungen und Risiken
  • Effizienter Aufbau eines rechtskonformen Kontrollsystems
  • Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Geschäftsmodell

Sicherheit & Verantwortung

Unsere Dienstleistungen entsprechen den Anforderungen aus:

  • § 7 GwG (Geldwäschebeauftragter)
  • § 25h KWG (Zentrale Stelle – Verhinderung strafbarer Handlungen)
  • MaRisk (AT 4.4, AT 9)
  • Rundschreiben der BaFin
  • EBA-Leitlinien zur Auslagerung (EBA/GL/2019/02)

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