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Consulting – Umsetzung der Anforderungen nach § 25h KWG zur Verhinderung strafbarer Handlungen
Maßgeschneiderte Beratung für Kreditinstitute und Finanzdienstleister – gezielt, praxisnah, rechtssicher
Auf strafbare-handlungen.de/consulting unterstützen wir Ihr Institut mit umfassender Beratung zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß § 25h KWG. Unser Fokus liegt auf der wirksamen Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts führen können – durch interne oder externe Täter.
Unser Leistungsportfolio im Überblick:
- Bestandsaufnahme (Status Quo)
– Analyse vorhandener Maßnahmen, Dokumentationen und Kontrollprozesse - GAP-Analyse
– Soll-Ist-Vergleich entlang der regulatorischen Anforderungen und branchenspezifischen Standards - Ableitung eines Maßnahmenplans
– präzise Definition konkreter Handlungsbedarfe und priorisierter Umsetzungsmaßnahmen - Projektleitung & Projektmanagement
– Koordination aller Umsetzungsschritte inkl. Stakeholder-Kommunikation und Zeit-/Ressourcenplanung - Erstellung zentraler Dokumente
– Entwicklung von:- Leitlinien & Richtlinien
- Arbeitsanweisungen & Prozessbeschreibungen
- Kontrollplänen & Checklisten
- Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Dritter
– Beratung bei Auswahl, Steuerung und Vertragsgestaltung mit:- Dienstleistern
- Auslagerungsunternehmen (§ 25b KWG)
- Ausgliederungsunternehmen (z. B. Konzernstrukturen)
Ziel
Ein institutsindividuell angepasstes Risikomanagementsystem, das die Prävention, Detektion und Reaktion auf strafbare Handlungen systematisch sicherstellt – rechtssicher dokumentiert und nachvollziehbar auditiert.
Unser Consulting-Angebot schafft die Grundlagen für eine dauerhaft wirksame Implementierung der Pflichten nach § 25h KWG – ob als initiales Projekt, Update bestehender Systeme oder begleitende Projektberatung.
Starten Sie jetzt mit einem fundierten Umsetzungsprojekt!
Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Beratungsgespräch.