Consulting

Consulting – Umsetzung der Anforderungen nach § 25h KWG zur Verhinderung strafbarer Handlungen

Maßgeschneiderte Beratung für Kreditinstitute und Finanzdienstleister – gezielt, praxisnah, rechtssicher

Auf strafbare-handlungen.de/consulting unterstützen wir Ihr Institut mit umfassender Beratung zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß § 25h KWG. Unser Fokus liegt auf der wirksamen Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts führen können – durch interne oder externe Täter.

Unser Leistungsportfolio im Überblick:

  • Bestandsaufnahme (Status Quo)
    – Analyse vorhandener Maßnahmen, Dokumentationen und Kontrollprozesse
  • GAP-Analyse
    – Soll-Ist-Vergleich entlang der regulatorischen Anforderungen und branchenspezifischen Standards
  • Ableitung eines Maßnahmenplans
    – präzise Definition konkreter Handlungsbedarfe und priorisierter Umsetzungsmaßnahmen
  • Projektleitung & Projektmanagement
    – Koordination aller Umsetzungsschritte inkl. Stakeholder-Kommunikation und Zeit-/Ressourcenplanung
  • Erstellung zentraler Dokumente
    – Entwicklung von:
    • Leitlinien & Richtlinien
    • Arbeitsanweisungen & Prozessbeschreibungen
    • Kontrollplänen & Checklisten
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Dritter
    – Beratung bei Auswahl, Steuerung und Vertragsgestaltung mit:
    • Dienstleistern
    • Auslagerungsunternehmen (§ 25b KWG)
    • Ausgliederungsunternehmen (z. B. Konzernstrukturen)

Ziel

Ein institutsindividuell angepasstes Risikomanagementsystem, das die Prävention, Detektion und Reaktion auf strafbare Handlungen systematisch sicherstellt – rechtssicher dokumentiert und nachvollziehbar auditiert.

Unser Consulting-Angebot schafft die Grundlagen für eine dauerhaft wirksame Implementierung der Pflichten nach § 25h KWG – ob als initiales Projekt, Update bestehender Systeme oder begleitende Projektberatung.


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