Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2024: Vermögensdelikte im Fokus
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2024 offenbart nicht nur einen leichten Rückgang der Gesamtstraftaten, sondern auch alarmierende Trends im Bereich der Vermögensdelikte. Besonders Betrugsformen mit digitalem oder grenzüberschreitendem Hintergrund nehmen zu und gefährden Privatpersonen ebenso wie Finanzinstitute. Für Verantwortliche nach § 25h KWG ergeben sich daraus wichtige Handlungsfelder im Rahmen der Gefährdungsanalyse und der Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen.
Vermögensdelikte in der PKS 2024 – ein Überblick
Im Jahr 2024 wurden 5.837.445 Straftaten registriert – ein Rückgang um 1,7 % gegenüber 2023. Diese Entwicklung ist jedoch maßgeblich auf die Teillegalisierung von Cannabis zurückzuführen. Rechnet man diesen Effekt heraus, ist in nahezu allen relevanten Kriminalitätsbereichen eine Stagnation oder Zunahme zu beobachten – so auch bei den Vermögens- und Eigentumsdelikten.
Häufige Vermögensdelikte
- Betrug im Zahlungsverkehr: Überweisungs-, Lastschrift-, Scheck- und Kreditkartenbetrug
- Kapitalanlagebetrug und Bankgarantiebetrug
- Digitale Betrugsformen: Phishing, Fake-Banking-Seiten, Identitätsdiebstahl
- Enkeltrick und Schockanrufe – oft aus dem Ausland gesteuert
- Finanzagenten und Geldwäschestrukturen im Kontext von Vermögensdelikten
- Falschgeld und Wechselbetrug
- Versicherungsbetrug und Insolvenzdelikte (in Teilen erfasst)
PKS-Ausland: Transnationale Bedrohungen für deutsche Vermögenswerte
Ein Novum der PKS 2024 ist die sogenannte „PKS-Ausland“. Sie erfasst Straftaten, die aus dem Ausland heraus oder mit unbekanntem Aufenthaltsort begangen wurden, deren Schaden jedoch in Deutschland eintritt. Besonders betroffen: digitale Vermögensdelikte und Social Engineering-Betrug, häufig unter Ausnutzung technischer Mittel wie E-Mails, Messenger-Dienste oder Fake-Websites.
Auswirkungen auf Finanzinstitute
Vermögensdelikte – insbesondere betrugsähnliche – zählen zu den „sonstigen strafbaren Handlungen“ gemäß § 25h Kreditwesengesetz (KWG). Finanzinstitute sind daher verpflichtet, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Gefährdungsanalyse für interne und externe Deliktrisiken
- Risikoorientierte Sicherungsmaßnahmen (z. B. KYC, KYX, Transaktionsmonitoring)
- Technische Schutzmaßnahmen gegen Phishing, Skimming, Social Engineering
- Whistleblowing-Systeme und Verdachtsmeldeprozesse
- Prävention durch Schulung, Richtlinien und Kontrollen
- Reaktion bei Vorfällen: Krisenstab, Beweissicherung, externe Ermittlungen
Handlungsbedarf für die Zentrale Stelle im Institut
Die Zentrale Stelle nach § 25h KWG trägt die Verantwortung für:
- die Bewertung von Vermögensdelikten im Risikoprofil,
- die Steuerung geeigneter Präventions-, Detektions- und Reaktionsmaßnahmen,
- die Kommunikation mit der BaFin und Strafverfolgungsbehörden,
- sowie die kontinuierliche Überwachung von Entwicklungen wie PKS-Ausland, Betrugsmaschen und neuen digitalen Angriffsszenarien.
PKS 2024 unterstreicht Relevanz von Vermögensdelikten
Auch wenn Gewaltkriminalität 2024 medial im Vordergrund stand, zeigt die PKS deutlich: Vermögensdelikte bleiben eine zentrale Bedrohung, insbesondere durch die digitale, transnationale Transformation krimineller Strukturen. Für Kreditinstitute, Versicherungen und sonstige Verpflichtete gemäß § 25h KWG ist es essenziell, die Erkenntnisse der PKS systematisch in ihre Gefährdungsanalyse und Sicherheitsarchitektur zu überführen.
Quellen: