Risikofelder
Die effektive Prävention strafbarer Handlungen in Kredit- und Finanzinstituten beginnt mit einer systematischen Identifikation und Analyse relevanter Risikofelder. Nach § 25h Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) sind Institute verpflichtet, im Rahmen ihrer Gefährdungsanalyse jene Risikofaktoren zu ermitteln, die potenziell zur Begehung oder Begünstigung strafbarer Handlungen führen können.
Unsere Seite „Risikofelder“ bietet einen detaillierten Überblick über alle wesentlichen Risikoarten, die im Rahmen der institutsindividuellen Gefährdungsanalyse berücksichtigt werden müssen. Grundlage ist der anerkannte VÖB-Leitfaden zur Prävention wirtschaftskrimineller Handlungen.
Zu den zentralen Risikofeldern gehören:
- Kundenrisiken: z. B. intransparente Eigentümerstrukturen, Hochrisikokunden, politisch exponierte Personen (PEPs), Sitz in Risikoländern.
- Produktrisiken: z. B. leicht missbrauchbare Standardprodukte wie Konten, Karten oder E-Geld, insbesondere bei anonymem Zugang.
- Transaktionsrisiken: z. B. Bareinzahlungen aus Hochrisikoländern, Transaktionen ohne ausreichende Dokumentation, ungewöhnliche Volumina.
- Vertriebswegerisiken: z. B. Vermittler ohne Direktkontakt zum Kunden, Direktbanken, konsortial organisierte Kreditvergabe ohne Transparenz.
- Länderrisiken: z. B. Geschäfte mit oder in Ländern mit unzureichenden AML/CTF-Systemen, politisch instabile Regionen.
- Sonstige Risiken: u. a. aus dem Einsatz neuer Technologien (z. B. Kryptowährungen), digitalen Vertriebskanälen oder anonymisierten Strukturen.
Jedes dieser Felder wird im Rahmen einer standardisierten Risikobewertung systematisch mit Punkten versehen, um eine quantitative Einstufung nach Risikogruppen (gering, mittel, hoch) zu ermöglichen. Diese bildet die Basis für die Ableitung risikoadäquater Präventions- und Kontrollmaßnahmen.
Sie erfahren auf dieser Seite, wie Sie:
- Risikofelder in Ihrer Organisation identifizieren,
- diese gemäß VÖB-Methodik bewerten,
- in Ihre institutsweite Risikoampel und Gefährdungsanalyse nach § 25h KWG einbinden,
- daraus konkrete, risikoorientierte Maßnahmen ableiten.
Für Banken, Sparkassen, Zahlungsdienstleister und sonstige Verpflichtete nach dem KWG ist die fundierte Kenntnis der eigenen Risikofelder unverzichtbar, um strafbare Handlungen wirksam zu verhindern.
Nächster Schritt
Jetzt Risikofelder analysieren und Gefährdungslage objektiv bewerten – mit unserer Expertise gemäß § 25h KWG.
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