Bereiche

Bereiche – Zuständigkeiten für Prävention, Aufdeckung und Reaktion gemäß § 25h KWG

Auf strafbare-handlungen.de finden Sie die zentrale Übersicht über alle internen Bereiche, die im Rahmen eines wirksamen Systems zur Verhinderung, Aufdeckung und Reaktion auf sonstige strafbare Handlungen nach § 25h KWG eine wesentliche Rolle spielen.

Ob Aufsichtsrat, Vorstand, Compliance, Interne Revision oder Marktfolge – jede Organisationseinheit trägt spezifische Verantwortung zur Umsetzung eines wirksamen, rechtskonformen und risikobasierten Kontrollsystems. Die institutsweite Gefährdungsanalyse gemäß § 25h Abs. 1 KWG bildet hierfür die Grundlage. Ergänzt wird sie durch konkrete Sicherungsmaßnahmen und Zuständigkeiten in der Linie, bei Zentralbereichen und unterstützenden Funktionen.

Bereichsstruktur im Überblick

  • AR – Aufsichtsrat: Überwachungsfunktion, Strategieüberprüfung, Risikobewertung
  • 10 – Vorstand: Gesamtverantwortung für Aufbau- und Ablauforganisation zur Verhinderung strafbarer Handlungen
  • 10 – Geldwäschebereich / Compliance: Zentrale Stelle im Sinne von § 25h KWG, Koordination und Monitoring
  • 20er-Bereiche – Stabsstellen: Steuerung, Recht, Kommunikation, Beteiligungen
  • 23 – Interne Revision: Prüfung von Präventions-, Detektions- und Reaktionssystemen
  • 24 – Organisation und Informatik: Technisch-organisatorische Infrastruktur, Systemkontrollen
  • 26 – Gesamtbanksteuerung: IKS, Risikomanagement, Steuerungsprozesse
  • 28, 33, 37, 42, 61 – Marktbereiche: Kundenschnittstellen, Risikoquellen, operative Sicherungsmaßnahmen
  • 94 – Personalrat / Gesamtpersonalrat: Beteiligung bei personalbezogenen Maßnahmen, Hinweisgeberthemen

Was Sie finden

  • Klare Zuordnung der Aufgaben zu einzelnen Bereichen
  • Unterstützung bei Aufbau und Dokumentation risikobasierter Kontrollsysteme
  • Praxisbeispiele zur Einbindung der Bereiche in Gefährdungsanalyse und Maßnahmenplanung
  • Empfehlungen zur operativen und strategischen Verantwortungsabgrenzung

Verantwortung beginnt im Bereich

Nach § 25h Abs. 1 Satz 2 KWG müssen Institute sicherstellen, dass geeignete Sicherungsmaßnahmen in allen relevanten Bereichen implementiert sind – zur Verhinderung, Aufdeckung und Reaktion auf sonstige strafbare Handlungen. Diese Verpflichtung betrifft alle Organisationseinheiten, von der operativen Linie über zentrale Dienste bis zur Unternehmensleitung und Kontrolle.

Bereiche

AR Aufsichtsrat

10 Vorstand

10 Geldwäsche

10 Compliance

10 Immobilien

20 Stabsbereich Vorstand

20a Unternehmensentwicklung/Beteiligungen

20b Rechtsabteilung

25 Kommunikation und Marketing

21 Personalmanagement

23 Interne Revision

24 Organisation und Informatik

26 Gesamtbanksteuerung

27 Unternehmensservice

28 Marktfolge Finanzierungen

33 Firmenkunden

37 Spezialfinanzierungen

37 Leasing

42 Privatkunden

61 Financial Markets

94 Personalrat / Gesamtpersonalrat

Quelle: