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Bereiche – Zuständigkeiten für Prävention, Aufdeckung und Reaktion gemäß § 25h KWG
Auf strafbare-handlungen.de finden Sie die zentrale Übersicht über alle internen Bereiche, die im Rahmen eines wirksamen Systems zur Verhinderung, Aufdeckung und Reaktion auf sonstige strafbare Handlungen nach § 25h KWG eine wesentliche Rolle spielen.
Ob Aufsichtsrat, Vorstand, Compliance, Interne Revision oder Marktfolge – jede Organisationseinheit trägt spezifische Verantwortung zur Umsetzung eines wirksamen, rechtskonformen und risikobasierten Kontrollsystems. Die institutsweite Gefährdungsanalyse gemäß § 25h Abs. 1 KWG bildet hierfür die Grundlage. Ergänzt wird sie durch konkrete Sicherungsmaßnahmen und Zuständigkeiten in der Linie, bei Zentralbereichen und unterstützenden Funktionen.
Bereichsstruktur im Überblick
- AR – Aufsichtsrat: Überwachungsfunktion, Strategieüberprüfung, Risikobewertung
- 10 – Vorstand: Gesamtverantwortung für Aufbau- und Ablauforganisation zur Verhinderung strafbarer Handlungen
- 10 – Geldwäschebereich / Compliance: Zentrale Stelle im Sinne von § 25h KWG, Koordination und Monitoring
- 20er-Bereiche – Stabsstellen: Steuerung, Recht, Kommunikation, Beteiligungen
- 23 – Interne Revision: Prüfung von Präventions-, Detektions- und Reaktionssystemen
- 24 – Organisation und Informatik: Technisch-organisatorische Infrastruktur, Systemkontrollen
- 26 – Gesamtbanksteuerung: IKS, Risikomanagement, Steuerungsprozesse
- 28, 33, 37, 42, 61 – Marktbereiche: Kundenschnittstellen, Risikoquellen, operative Sicherungsmaßnahmen
- 94 – Personalrat / Gesamtpersonalrat: Beteiligung bei personalbezogenen Maßnahmen, Hinweisgeberthemen
Was Sie finden
- Klare Zuordnung der Aufgaben zu einzelnen Bereichen
- Unterstützung bei Aufbau und Dokumentation risikobasierter Kontrollsysteme
- Praxisbeispiele zur Einbindung der Bereiche in Gefährdungsanalyse und Maßnahmenplanung
- Empfehlungen zur operativen und strategischen Verantwortungsabgrenzung
Verantwortung beginnt im Bereich
Nach § 25h Abs. 1 Satz 2 KWG müssen Institute sicherstellen, dass geeignete Sicherungsmaßnahmen in allen relevanten Bereichen implementiert sind – zur Verhinderung, Aufdeckung und Reaktion auf sonstige strafbare Handlungen. Diese Verpflichtung betrifft alle Organisationseinheiten, von der operativen Linie über zentrale Dienste bis zur Unternehmensleitung und Kontrolle.
Bereiche
AR Aufsichtsrat
10 Vorstand
10 Geldwäsche
10 Compliance
10 Immobilien
20 Stabsbereich Vorstand
20a Unternehmensentwicklung/Beteiligungen
20b Rechtsabteilung
25 Kommunikation und Marketing
21 Personalmanagement
23 Interne Revision
24 Organisation und Informatik
26 Gesamtbanksteuerung
27 Unternehmensservice
28 Marktfolge Finanzierungen
33 Firmenkunden
37 Spezialfinanzierungen
37 Leasing
42 Privatkunden
61 Financial Markets
94 Personalrat / Gesamtpersonalrat
Quelle: